Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Länder fordern Neuausrichtung öffentlich geförderter Beschäftigung
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Länder fordern Neuausrichtung öffentlich geförderter Beschäftigung
Gericht/Institution: BR
Erscheinungsdatum: 07.06.2013
Quelle: juris
Länder fordern Neuausrichtung öffentlich geförderter Beschäftigung
Der Bundesrat möchte mit einem am 07.06.2013 beschlossenen Gesetzentwurf
die Bedingungen öffentlich geförderter sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung präzisieren und langfristige Fördermöglichkeiten von
tariflich entlohnten Beschäftigungsverhältnissen in diesem Bereich
schaffen.
Zur Begründung führt er aus, dass es auch bei guter wirtschaftlicher
Situation eine Gruppe von Arbeitslosen gebe, bei denen eine Integration
in reguläre Beschäftigung in absehbarer Zeit nicht möglich erscheine.
Für diese bedürfe es des Angebots von öffentlich geförderten
Beschäftigungsmöglichkeiten. Ziel sei es, die Beschäftigungsfähigkeit
der Teilnehmer zu erhalten, zu stärken bzw. wiederherzustellen.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn
innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet.
Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Weitere Informationen:
PDF-Dokument Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung (PDF, 272 KB)
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/lander-fordern-neuausrichtung.html
Willi S
Erscheinungsdatum: 07.06.2013
Quelle: juris
Länder fordern Neuausrichtung öffentlich geförderter Beschäftigung
Der Bundesrat möchte mit einem am 07.06.2013 beschlossenen Gesetzentwurf
die Bedingungen öffentlich geförderter sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung präzisieren und langfristige Fördermöglichkeiten von
tariflich entlohnten Beschäftigungsverhältnissen in diesem Bereich
schaffen.
Zur Begründung führt er aus, dass es auch bei guter wirtschaftlicher
Situation eine Gruppe von Arbeitslosen gebe, bei denen eine Integration
in reguläre Beschäftigung in absehbarer Zeit nicht möglich erscheine.
Für diese bedürfe es des Angebots von öffentlich geförderten
Beschäftigungsmöglichkeiten. Ziel sei es, die Beschäftigungsfähigkeit
der Teilnehmer zu erhalten, zu stärken bzw. wiederherzustellen.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn
innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet.
Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Weitere Informationen:
PDF-Dokument Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung (PDF, 272 KB)
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/lander-fordern-neuausrichtung.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Konzept der „Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung“ von der Bundesregierung abgelehnt
» Gemeinsame Position BAGFW, EFAS, BAG IDA und BAG Arbeit zur geplanten Instrumentenreform im SGB II, insbesondere zu öffentlich geförderter Beschäftigung
» KEAs: Wir fordern NIX! Wir fördern!
» Die Taschengeldregelungen in den Strafvollzugsgesetzen der Länder bzw. in § 46 StVollzG sind abschließend.
» DPWV fordert menschenwürdige Neuausrichtung von der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Regelsatzanhebung auf 571 Euro
» Gemeinsame Position BAGFW, EFAS, BAG IDA und BAG Arbeit zur geplanten Instrumentenreform im SGB II, insbesondere zu öffentlich geförderter Beschäftigung
» KEAs: Wir fordern NIX! Wir fördern!
» Die Taschengeldregelungen in den Strafvollzugsgesetzen der Länder bzw. in § 46 StVollzG sind abschließend.
» DPWV fordert menschenwürdige Neuausrichtung von der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Regelsatzanhebung auf 571 Euro
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema