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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Rückforderungsbescheide der Arbeitsagenturen, Experteninterview mit Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann

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Rückforderungsbescheide der Arbeitsagenturen, Experteninterview mit Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann  Empty Rückforderungsbescheide der Arbeitsagenturen, Experteninterview mit Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann

Beitrag von Willi Schartema Di 23 Apr 2013 - 11:24

Rückforderungsbescheide der Arbeitsagenturen,
Experteninterview mit Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann



In der Schuldenberatung spielen auch
öffentlich-rechtliche Gläubiger eine zunehmende Rolle. Anders als andere
Gläubiger können diese ihre Forderung durch einen einfachen Leistungsbescheid
geltend machen und müssen ihre Forderung nicht erst einklagen.


Eine besondere Rolle kommt dabei den Rückforderungsansprüchen
der Arbeitsagenturen
zu. Worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen
Rückforderungsbescheid erhalten, haben wir Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Sozialrecht Ludwig Zimmermann
in dem nachfolgenden Interview gefragt:



Was müssen
Betroffene beachten, wenn Sie einen Rückforderungsbescheid der Arbeitsagentur
erhalten?



RA Zimmermann : Der
Gesetzgeber hat hohe Anforderungen an die Aufhebung und Abänderung von
Leistungsbescheiden gestellt, so dass immer die Gefahr besteht, dass die
Anforderungen nicht eingehalten werden und die Rückforderung deshalb
rechtswidrig ist.


Als Faustformel kann man sagen, dass wer sich redlich
verhalten hat, hat gute Chancen gegen eine Rückforderung vorzugehen. Wer
dagegen durch falsche Angaben eine Leistung erhalten hat, steht weniger gut da.
Wenn der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter nicht schwerwiegende Fehler passiert
sind, gelingt die Rückforderung in diesen Fällen häufig.



Wann hat ein
Widerspruch Erfolgschancen?



RA Zimmermann : Z.Bsp. wenn
die vorige Anhörung versäumt wurde, kann diese nicht im Klageverfahren
nachgeholt werden. Die Arbeitsagentur muss die Aussetzung des
Gerichtsverfahrens beantragen und wieder in das Verwaltungsverfahren eintreten.

weiterlesen:

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock -
Sozialberater des RA L. Zimmermann.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/ruckforderungsbescheide-der_23.html


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