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Sozialgerichte drücken Rechtsanwaltsgebühren, wo sie nur können Rechtsanwälte das neue Edelpräkariat?
Ein
Beispiel: Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren werden von den
Landessozialgerichten Nordrhein-Westfalen 25.05.2012 - L 19 AS 449/12 B und
Hessen 03.05.2011- L 2 AL 21/11 B; L 2 AL 22/11 B nur in Höhe von 170 € und
nicht in Höhe von 250 € festgesetzt.
Grund: Hier wird offizielle nicht die Regelung der Gebührenrahmen Nr. 3102 VV
RVG, sondern Nr. 3103 VV RVG angewendet. Das wird aber nicht gesagt, weil man
nicht in die Gefahr geraten will, eine unzulässige Analogie vorzunehmen. Das
Verstößt nämlich gegen das Rechtsstaatsprinzip.
Zur verbotenen Analogie BSG 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R
Den Gerichten dürfte auch kaum entgangen sein, dass Rechtsanwälte in
Eilverfahren regelmäßig mehr Arbeit haben als in Normalverfahren. Die
Bestimmungen der Rechtsanwälte werden allerdings regelmäßig missachtet.
Was den Sozialrechtsexperten nur wundert, kein Rechtsanwalt unternimmt etwas.
Kein Protest, kein Aufschrei der Anwaltskammern und der Anwaltvereine. Nicht
einmal der letzte Rettungsanker der mühselig und beladenen, das
Bundesverfassungsgericht, wird angerufen.
Offensichtlich gilt in den edlen Kreisen der Anwälte immer noch Adel
verpflichtet. Mit Eiern wirft man nicht auch wenn hier verfaulte Eier
angebracht wären.
Rechtsanwälte: Das neue Edelpräkariat?
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/sozialgerichte-drucken.html
Willi S
Beispiel: Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren werden von den
Landessozialgerichten Nordrhein-Westfalen 25.05.2012 - L 19 AS 449/12 B und
Hessen 03.05.2011- L 2 AL 21/11 B; L 2 AL 22/11 B nur in Höhe von 170 € und
nicht in Höhe von 250 € festgesetzt.
Grund: Hier wird offizielle nicht die Regelung der Gebührenrahmen Nr. 3102 VV
RVG, sondern Nr. 3103 VV RVG angewendet. Das wird aber nicht gesagt, weil man
nicht in die Gefahr geraten will, eine unzulässige Analogie vorzunehmen. Das
Verstößt nämlich gegen das Rechtsstaatsprinzip.
Zur verbotenen Analogie BSG 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R
Den Gerichten dürfte auch kaum entgangen sein, dass Rechtsanwälte in
Eilverfahren regelmäßig mehr Arbeit haben als in Normalverfahren. Die
Bestimmungen der Rechtsanwälte werden allerdings regelmäßig missachtet.
Was den Sozialrechtsexperten nur wundert, kein Rechtsanwalt unternimmt etwas.
Kein Protest, kein Aufschrei der Anwaltskammern und der Anwaltvereine. Nicht
einmal der letzte Rettungsanker der mühselig und beladenen, das
Bundesverfassungsgericht, wird angerufen.
Offensichtlich gilt in den edlen Kreisen der Anwälte immer noch Adel
verpflichtet. Mit Eiern wirft man nicht auch wenn hier verfaulte Eier
angebracht wären.
Rechtsanwälte: Das neue Edelpräkariat?
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Willi S
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