Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Gerade neu erschienen: RiSG Berlin Udo Geiger - Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II - 2. Auflage, Stand: 1. Januar 2013
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Gerade neu erschienen: RiSG Berlin Udo Geiger - Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II - 2. Auflage, Stand: 1. Januar 2013
RiSG Berlin Udo Geiger
Arbeitslosenprojekt TuWas (Hrsg.)Unterkunfts-
und Heizkosten nach dem SGB II
Ein Leitfaden
2. Auflage, Stand: 1. Januar 2013
unter Mitarbeit von:
RA Dominik Bender, Frankfurt/Main (Kapitel Q: Regelung durch Satzung)
VORWORT
In fast 30% aller vom BSG in den Jahren 2011 und 2012 behandelten SGB
II-Sachen wurde um die Kosten der Unterkunft und Heizung gestritten.
Das unterstreicht die existenzielle Bedeutung dieser Bedarfe für Arbeitsuchende
und den großen Einfluss der Sozialgerichte auf die Deckung dieser Bedarfe.
Wir haben deshalb den Leitfaden überarbeitet und auf den neuesten Stand
gebracht.
Detailliert und vertieft werden unter anderem
behandelt:
Nachforderungen und Guthaben von Betriebskosten;
Probleme bei gemischten Bedarfsgemeinschaften;
Fragen nach einem schlüssigen Konzept für angespannte Wohnungsmärkte;
die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Soforttilgung von Mietkautionen;
der Mietzuschuss für Auszubildende;
die Kostenübernahme beim Wechsel von Miete zu Wohneigentum.
Die Regelbedarfe, der Mehrbedarf für Warmwasserbereitung und der Anteil für
Haushaltsenergie sind mit den Werten für das Jahr 2013 eingearbeitet.
Die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht und des BSG
zum Grundsicherungsrecht wurden auf den Stand Dezember 2012 gebracht.
Die für das SGB II wichtigen Änderungen zum Mietrecht
aufgrund des am 13.12.2012 verabschiedeten Mietrechtsänderungsgesetzes sind
bereits berücksichtigt.
Für Hinweise auf Fehler und Fehlendes sind wir dankbar.
Arbeitslosenprojekt TuWas Januar 2013
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/gerade-neu-erschienen-risg-berlin-udo.html
Willi S
Arbeitslosenprojekt TuWas (Hrsg.)Unterkunfts-
und Heizkosten nach dem SGB II
Ein Leitfaden
2. Auflage, Stand: 1. Januar 2013
unter Mitarbeit von:
RA Dominik Bender, Frankfurt/Main (Kapitel Q: Regelung durch Satzung)
VORWORT
In fast 30% aller vom BSG in den Jahren 2011 und 2012 behandelten SGB
II-Sachen wurde um die Kosten der Unterkunft und Heizung gestritten.
Das unterstreicht die existenzielle Bedeutung dieser Bedarfe für Arbeitsuchende
und den großen Einfluss der Sozialgerichte auf die Deckung dieser Bedarfe.
Wir haben deshalb den Leitfaden überarbeitet und auf den neuesten Stand
gebracht.
Detailliert und vertieft werden unter anderem
behandelt:
Nachforderungen und Guthaben von Betriebskosten;
Probleme bei gemischten Bedarfsgemeinschaften;
Fragen nach einem schlüssigen Konzept für angespannte Wohnungsmärkte;
die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Soforttilgung von Mietkautionen;
der Mietzuschuss für Auszubildende;
die Kostenübernahme beim Wechsel von Miete zu Wohneigentum.
Die Regelbedarfe, der Mehrbedarf für Warmwasserbereitung und der Anteil für
Haushaltsenergie sind mit den Werten für das Jahr 2013 eingearbeitet.
Die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht und des BSG
zum Grundsicherungsrecht wurden auf den Stand Dezember 2012 gebracht.
Die für das SGB II wichtigen Änderungen zum Mietrecht
aufgrund des am 13.12.2012 verabschiedeten Mietrechtsänderungsgesetzes sind
bereits berücksichtigt.
Für Hinweise auf Fehler und Fehlendes sind wir dankbar.
Arbeitslosenprojekt TuWas Januar 2013
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/gerade-neu-erschienen-risg-berlin-udo.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Wann übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten (Die Sozialbestattung nach § 74 SGB XII) [ Stand Januar 2013 ]
» RiSG Berlin Udo Geiger: Neue Regelung zum nahtlosen Krankenversicherungsschutz (info also 2014, 3)
» Anmerkung von RiSG Berlin Udo Geiger zu SG Mannheim, Urt. v. 23.08.2012 - S 14 AL 2139/12 Ermessensreduzierung auf Null bei der Entscheidung über einen Gründungszuschuss
» Unterkunfts- und Heizkosten - Angemessenheitsprüfung anhand des Berliner Mietspiegels - Vergleichsraum - Stadtgebiet Berlin - Referenzmiete - Baualtersklasse - arithmetischer Mittelwert. BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 13.4.2011, B 14 AS 85/09 R
» Türkische Staatsangehörige hat Anspruch auf vorläufige Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII ohne Berücksichtigung von Unterkunfts- und Heizkosten sowie Hilfe bei Krankheit nach § 48 SGB XII.
» RiSG Berlin Udo Geiger: Neue Regelung zum nahtlosen Krankenversicherungsschutz (info also 2014, 3)
» Anmerkung von RiSG Berlin Udo Geiger zu SG Mannheim, Urt. v. 23.08.2012 - S 14 AL 2139/12 Ermessensreduzierung auf Null bei der Entscheidung über einen Gründungszuschuss
» Unterkunfts- und Heizkosten - Angemessenheitsprüfung anhand des Berliner Mietspiegels - Vergleichsraum - Stadtgebiet Berlin - Referenzmiete - Baualtersklasse - arithmetischer Mittelwert. BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 13.4.2011, B 14 AS 85/09 R
» Türkische Staatsangehörige hat Anspruch auf vorläufige Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII ohne Berücksichtigung von Unterkunfts- und Heizkosten sowie Hilfe bei Krankheit nach § 48 SGB XII.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema