Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
einkommen - Zum Einsatz von Einkommen bei der Beantragung von Leistungen zur Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
einkommen - Zum Einsatz von Einkommen bei der Beantragung von Leistungen zur Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
einkommen - Zum Einsatz von Einkommen bei der Beantragung von Leistungen zur Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
einkommen - Zum Einsatz von Einkommen bei der Beantragung von Leistungen zur Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
einkommen - Zum Einsatz von Einkommen bei der Beantragung von Leistungen zur Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
einkommen - Zum Einsatz von Einkommen bei der Beantragung von Leistungen zur Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
einkommen - Zum Einsatz von Einkommen bei der Beantragung von Leistungen zur Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
einkommen - Zum Einsatz von Einkommen bei der Beantragung von Leistungen zur Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
einkommen - Zum Einsatz von Einkommen bei der Beantragung von Leistungen zur Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
einkommen - Zum Einsatz von Einkommen bei der Beantragung von Leistungen zur Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Zum Einsatz von Einkommen bei der Beantragung von Leistungen zur Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII

Nach unten

einkommen - Zum Einsatz von Einkommen bei der Beantragung von Leistungen zur Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII  Empty Zum Einsatz von Einkommen bei der Beantragung von Leistungen zur Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII

Beitrag von Willi Schartema Mi 2 Jan 2013 - 10:59

Bei Leistungen zur Übernahme von Bestattungskosten
nach § 74 SGB XII sind nach Auffassung des Sozialgerichts Stade, 02.11.2012 - S 19 SO 76/11
(Gerichtsbescheid) bei der Ermittlung des leistungsrechtlich einzusetzenden
Einkommens Zahlungen für Wohngeld und zur Tilgung von Krediten bzw
Bauspardarlehen keine zu berücksichtigende Kosten der Unterkunft, da
sozialhilferechtlich sie nicht zu berücksichtigen sind, da es sich insoweit um
Zahlungen handelt, die in das Vermögen des Leistungsberechtigten fließen
(Gutzler in: jurisPK-SGB XII, § 85 SGB XII Rz 33 mwN).


Entsprechendes gilt für Heizkosten, die nach der klaren gesetzlichen Regelung
bei der Einkommensgrenze nach § 85 Abs 1 SGB XII nicht in Ansatz gebracht
werden können (Lücking in: Hauck/Noftz, SGB XII, § 85 Rn 17, Stand: Dezember
2005; Schellhorn in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18 Aufl 2006, § 85 Rn
22).


Offen gelassen wurde ob -wie von der Beklagten
angenommen - in entsprchender Anwendung von § 87 Abs 3 SGB XII die Berücksichtigung
des Einkommens von bis zu drei Monaten in Betracht kommt (ebenso: Schlette in
Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: April 2010, § 74 Rz 12 mwN;
ablehnend:Schellhorn in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18 Aufl
2006, § 74 Rz 12).


Anmerkung:

Anderer Auffassung: SG Lüneburg 22. Kammer,
Urteil vom 18.01.2010 - S 22 SO 87/09


Das übersteigende Einkommen ist grundsätzlich
- nur für einen Monat - im Rahmen der Zumutbarkeit zu
berücksichtigen (vgl. Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2004 - 16 A 1160/02 -; Urteil des
Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 10. Februar 2004 - 10 UE 2497/03 -).
Dabei ist grundsätzlich auf die §§ 85 ff. SGB XII abzustellen.


Hinweis : Ist im Rahmen
der Zumutbarkeitsprüfung nach § 74 SGB 12 Einkommen von insgesamt 4 Monaten bei
der Berechnung des Einkommensüberhangs gem § 87 SGB 12 zu berücksichtigen?


Diese Frage muss der 8. Senat des BSG beantworten: B 8 SO 19/11 R

Rechtstipp zur Zumutbarkeit:

Ein Anspruch auf Kostenübernahme der Bestattungskosten
nach § 74 SGB XII setzt die Unzumutbarkeit voraus, die Kosten selbst zu tragen,
wobei es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren Rechtsbegriff handelt
(vgl. Schellhorn/Schellhorn/Hohm, Kommentar zum SGB XII, § 74, Rd. 10).


Dieses Tatbestandsmerkmal konkretisiert das
Nachrangigkeitsprinzip der Sozialhilfe nach § 2 Absatz 1 SGB XII (vgl.
Grube/Wahrendorf § 74, Rd. 27).


Der Begriff der Zumutbarkeit ist nach Maßgabe des
Einzelfalls auszulegen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 05. Juni
1997 - 5 C 13/96 -; Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom
27. März 1992 - 6 S 1736/90 -).


Neben den wirtschaftlichen Verhältnissen sind auch
andere Momente zu berücksichtigen. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis ist,
desto geringer sind die Anforderungen an die Zumutbarkeit zu stellen (vgl.
Urteil des Bundessozialgerichtes vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 R -).


Rechtsghrundlage:
§ 85 SGB XII i.V.m. § 87 SGB XII


Auch Hartz IV - Empfänger können einen Anspruch auf
Übernahme der Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII geltend machen, denn


Der im 9. Kapitel des SGB XII geregelte Anspruch auf
Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII ist nicht ausgeschlossen,
wenn Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II bezogen werden(vgl. LSG
Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.07.2012 -
L 2
AS 33/12 B
).

Der Sozialhilfeträger darf für die Übernahme von
Bestattungskosten deren Erforderlichkeit nicht allein anhand pauschalierend
begrenzender Vergütungssätze bestimmen, wenn die tatsächlichen Kosten höher
sind(vgl. BSG, Urteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 20/10 R).


Will der Sozialhilfeträger nach dem SGB XII nicht ihre Bestattungskosten
übernehmen oder ist Ihnen die Erbringung der Besttungskosten - nicht -zumutbar?


Wann ist die Erbringung von Bestattungskosten für den
Betroffenen nicht zumutbar? - Beispiel - SG Gotha, Gerichtsbescheid vom
12.11.2012 -
S
14 SO 1019/11.


Berlin:
Ausführungsvorschriften über Bestattungskosten nach § 74 SGB XII
(AV-Soz-Bestattungskosten)


vom 27. September 2012 (ABl. Seite 2018)


Wenden Sie sich vertrauensvoll an das Taem des RA
Ludwig Zimmermann, wir sind Ihnen anwaltlich behilflich und verfügen im
Grundsicherungs-sowie Sozialhilferecht über jahrelange Erfahrung, Experten
stehen für Sie vor Ort.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock-
Taemmitglied des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann.





http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/zum-einsatz-von-einkommen-bei-der.html


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
»  Zum Einsatz einer Rente wegen vermehrter Bedürfnisse nach § 843 BGB als Einkommen im Rahmen des AsylbLG
» Für die nach § 7 Abs. 4 Satz 3 SGB II anzustellende Prognose über die zu erwartende Aufenthaltsdauer in einer stationären Einrichtung ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II abzustellen.
» Anrechnung von Unterhaltsvorschuss bei der Bestimmung der Höhe von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweiten Buch (SGB II); Einordnung von mit einer Rückzahlungspflicht verbundenen Leistungen als Einkommen
» Zur Frage, ob existenzsichernde Leistungen nach dem BKGG bei der Ermittlung der Ansprüche nach dem SGB 2 als Einkommen zu berücksichtigen sind.
» Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind auch bei Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel SGB XII Einkommen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten