Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29LSG Mainz: Auslegung des Begriffes wichtiger Grund in § 34 SGB II
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
LSG Mainz: Auslegung des Begriffes wichtiger Grund in § 34 SGB II
LSG
Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.06.2012 - L 3 AS 159/12
Titel:
Ein wichtiger Grund im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II liegt dann
vor, wenn den Hilfebedürftigen vernünftige und aus der Sicht eines objektiven
Dritten nachvollziehbare Erwägungen zu dem konkreten Verhalten bewogen haben. An
das Vorliegen eines "wichtigen Grundes" sind geringere Anforderungen
zu stellen als im Sperrzeitrecht des SGB III, weil es sich bei den Leistungen
nach dem SGB II anders als im SGB III nicht um Versicherungsleistungen, sondern
um steuerfinanzierte Leistungen handelt.
Sanktionen
bei Hartz-IV-Empfängern
Das LSG Mainz hat entschieden, dass die Anforderungen an den "wichtigen
Grund" im Bereich der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
("Hartz-IV") geringer als im Sperrzeitenrecht der Arbeitslosenversicherung
sind, weil es sich anders als dort nicht um eine beitragsfinanzierte Leistung
handelt, sondern um eine steuerfinanzierte.
Weiter: juris - Sanktionen bei
Hartz-IV-Empfängern
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/lsg-mainz-auslegung-des-begriffes.html
Willi S
Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.06.2012 - L 3 AS 159/12
Titel:
Ein wichtiger Grund im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II liegt dann
vor, wenn den Hilfebedürftigen vernünftige und aus der Sicht eines objektiven
Dritten nachvollziehbare Erwägungen zu dem konkreten Verhalten bewogen haben. An
das Vorliegen eines "wichtigen Grundes" sind geringere Anforderungen
zu stellen als im Sperrzeitrecht des SGB III, weil es sich bei den Leistungen
nach dem SGB II anders als im SGB III nicht um Versicherungsleistungen, sondern
um steuerfinanzierte Leistungen handelt.
Sanktionen
bei Hartz-IV-Empfängern
Das LSG Mainz hat entschieden, dass die Anforderungen an den "wichtigen
Grund" im Bereich der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
("Hartz-IV") geringer als im Sperrzeitenrecht der Arbeitslosenversicherung
sind, weil es sich anders als dort nicht um eine beitragsfinanzierte Leistung
handelt, sondern um eine steuerfinanzierte.
Weiter: juris - Sanktionen bei
Hartz-IV-Empfängern
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/lsg-mainz-auslegung-des-begriffes.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Wichtiger Grund für die Nichtwahrnehmung eines Meldetermins
» Angelegenheiten nach dem SGB II (AS), Pflichtverletzung, Eingliederungsvereinbarung, wichtiger Grund, Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen
» Arbeitsförderungsrecht; gesundheitliche Beeinträchtigungen; Sabbatical; Sabbatjahr; Sperrzeit wegen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses; wichtiger Grund
» BSG: Wichtiger Grund zum Meldetermin nicht zu erscheinen BSG (Urt. v. 9.11.2010, B 4 AS 27/10 R, Rz. 32)
» Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - wichtiger Grund SGB III
» Angelegenheiten nach dem SGB II (AS), Pflichtverletzung, Eingliederungsvereinbarung, wichtiger Grund, Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen
» Arbeitsförderungsrecht; gesundheitliche Beeinträchtigungen; Sabbatical; Sabbatjahr; Sperrzeit wegen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses; wichtiger Grund
» BSG: Wichtiger Grund zum Meldetermin nicht zu erscheinen BSG (Urt. v. 9.11.2010, B 4 AS 27/10 R, Rz. 32)
» Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - wichtiger Grund SGB III
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema