Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Meldeaufforderung  Bei einer Meldeaufforderung nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III muss erkennbar sein, dass die Meldung einem der in § 309 Abs 2 SGB III genannten Zwecke dienen soll. EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Meldeaufforderung  Bei einer Meldeaufforderung nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III muss erkennbar sein, dass die Meldung einem der in § 309 Abs 2 SGB III genannten Zwecke dienen soll. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Meldeaufforderung  Bei einer Meldeaufforderung nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III muss erkennbar sein, dass die Meldung einem der in § 309 Abs 2 SGB III genannten Zwecke dienen soll. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Meldeaufforderung  Bei einer Meldeaufforderung nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III muss erkennbar sein, dass die Meldung einem der in § 309 Abs 2 SGB III genannten Zwecke dienen soll. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Meldeaufforderung  Bei einer Meldeaufforderung nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III muss erkennbar sein, dass die Meldung einem der in § 309 Abs 2 SGB III genannten Zwecke dienen soll. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Meldeaufforderung  Bei einer Meldeaufforderung nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III muss erkennbar sein, dass die Meldung einem der in § 309 Abs 2 SGB III genannten Zwecke dienen soll. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Meldeaufforderung  Bei einer Meldeaufforderung nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III muss erkennbar sein, dass die Meldung einem der in § 309 Abs 2 SGB III genannten Zwecke dienen soll. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Meldeaufforderung  Bei einer Meldeaufforderung nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III muss erkennbar sein, dass die Meldung einem der in § 309 Abs 2 SGB III genannten Zwecke dienen soll. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Meldeaufforderung  Bei einer Meldeaufforderung nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III muss erkennbar sein, dass die Meldung einem der in § 309 Abs 2 SGB III genannten Zwecke dienen soll. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Meldeaufforderung  Bei einer Meldeaufforderung nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III muss erkennbar sein, dass die Meldung einem der in § 309 Abs 2 SGB III genannten Zwecke dienen soll. EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Meldeaufforderung Bei einer Meldeaufforderung nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III muss erkennbar sein, dass die Meldung einem der in § 309 Abs 2 SGB III genannten Zwecke dienen soll.

Nach unten

Meldeaufforderung  Bei einer Meldeaufforderung nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III muss erkennbar sein, dass die Meldung einem der in § 309 Abs 2 SGB III genannten Zwecke dienen soll. Empty Meldeaufforderung Bei einer Meldeaufforderung nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III muss erkennbar sein, dass die Meldung einem der in § 309 Abs 2 SGB III genannten Zwecke dienen soll.

Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Apr 2019 - 20:48

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 08.02.2019 - L 5 AS 674/18 NZB 

Leitsatz ( Juris )


2. Es kann dahinstehen, ob die Fortwirkung einer Meldeaufforderung nach § 309 Abs 3 Satz 3 SGB III stets voraussetzt, dass nicht nur der Zweck der eigentlichen Meldeaufforderung, sondern auch der Zweck der Anordnung ihres Fortwirkens zumindest stichwortartig benannt wird. Jedenfalls dann, wenn es nach den Umständen des Falles fernliegend erscheint, dass eine spätere Meldung noch dem ursprünglichen Meldezweck dienen kann, führt die fehlende Angabe des Zwecks zur Rechtswidrigkeit der Anordnung.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204907&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2493/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Ein nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt hat inhaltlich hinreichend bestimmt zu sein (§ 33 Abs. 1 SGB X). Einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten muss hiernach vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein, was der
» Es muss unzweifelhaft ersichtlich sein, dass der Verwaltungsakt nur für die Übergangszeit bis zur abschließenden Entscheidung Rechtswirkung hat, dass die zuerkannten Leistungen nur vorläufig im Vorgriff auf die erst künftig ergehende endgültige
» Die Regelung in § 32 SGB II, dass bei einem Meldeversäumnis eine Absenkung des Regelbedarfs um 10 v. H. erfolgt, falls trotz schriftlicher Belehrung über die Folgen der Hilfesuchende einer Aufforderung zur Meldung ohne wichtigen Grund nicht nachkommt,
» Die offensichtliche Annahme des Jobcenters und Sozialgerichts, dass die Vermutungsregelung nach einem Zusammenleben von mehr als einem Jahr per se gilt und Feststellungen zum Bestehen einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft im Übrigen entbehrlich
» Während einer 21tägigen Haftunterbrechung nach einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls zum Zwecke der Inanspruchnahme einer stationären Krankenbehandlung außerhalb des Strafvollzugs sowie einer stationären Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation ist

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten