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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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 Eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht bezüglich den Einkommens- und Vermögensverhältnissen von Partnern oder sonstigen Dritten besteht nur hinsichtlich von Tatsachen, die dem Antragsteller bekannt sind.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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 Eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht bezüglich den Einkommens- und Vermögensverhältnissen von Partnern oder sonstigen Dritten besteht nur hinsichtlich von Tatsachen, die dem Antragsteller bekannt sind.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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 Eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht bezüglich den Einkommens- und Vermögensverhältnissen von Partnern oder sonstigen Dritten besteht nur hinsichtlich von Tatsachen, die dem Antragsteller bekannt sind.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 30 Apr 2018 - 10:33

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 14.12.2017 - L 7 SO 1138/17

Leitsatz ( Juris )


Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199352&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2350/
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