Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Vermögensberücksichtigung - Nichtangabe einer Lebensversicherung - Begrenzung der Rückforderung auf den Betrag, der zu Beginn des Bewilligungszeitraums anzurechnen gewesen wäre - Härtefallregelung des § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 Alt2 SGB 2
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Vermögensberücksichtigung - Nichtangabe einer Lebensversicherung - Begrenzung der Rückforderung auf den Betrag, der zu Beginn des Bewilligungszeitraums anzurechnen gewesen wäre - Härtefallregelung des § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 Alt2 SGB 2
BSG, Urteil v. 25.04.2018 - B 14 AS 15/17 R
Ist bei der Rücknahme und Erstattung von Grundsicherungsleistungen wegen verschwiegenen Vermögens die Rückforderung auf den Betrag begrenzt, der sich zu Beginn des Bewilligungszeitraums als anzurechnendes Vermögen nach Abzug der Freibeträge ergeben hätte?
Leitsatz ( Redakteur )
1. Im Falle eines verschwiegenen Vermögens besteht keine Rechtsgrundlage für die Beschränkung der Leistungsaufhebung und Erstattung auf das fiktiv bei rechtmäßiger Anzeige maximal zu verbrauchende Vermögen ( Anlehnung an BSG, Urt. v. 25.04.2018 - B 4 AS 29/17 R ).
2. Das Jobcenter kann aber auf Antrag einen Teil der Rückforderung erlassen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2018&nr=15172
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2350/
Willi S
Ist bei der Rücknahme und Erstattung von Grundsicherungsleistungen wegen verschwiegenen Vermögens die Rückforderung auf den Betrag begrenzt, der sich zu Beginn des Bewilligungszeitraums als anzurechnendes Vermögen nach Abzug der Freibeträge ergeben hätte?
Leitsatz ( Redakteur )
1. Im Falle eines verschwiegenen Vermögens besteht keine Rechtsgrundlage für die Beschränkung der Leistungsaufhebung und Erstattung auf das fiktiv bei rechtmäßiger Anzeige maximal zu verbrauchende Vermögen ( Anlehnung an BSG, Urt. v. 25.04.2018 - B 4 AS 29/17 R ).
2. Das Jobcenter kann aber auf Antrag einen Teil der Rückforderung erlassen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2018&nr=15172
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2350/
Willi S
Ähnliche Themen
» Vermögensberücksichtigung - Nichtangabe einer Lebensversicherung - Begrenzung der Rückforderung auf den Betrag, der zu Beginn des Bewilligungszeitraums anzurechnen gewesen wäre - Härtefallregelung des § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 Alt2 SGB 2 SGB XII
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - wiederholte Berücksichtigung von Vermögen - Nichtangabe diverser Sparguthaben - keine Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs im Rahmen der Rückforderung
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung wegen Nichtangabe von Vermögen - Lebensversicherung
» Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren- Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts- grobfahrlässige unrichtige Angaben-Grundsicherung fürArbeitsuchende- Vermögensberücksichtigung- Nichtangabe einer Lebensversicherung-Erstattung-
» Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von Glücksspielgewinnen - Einkommensberücksichtigung - keine Absetzung von Spieleinsätzen - Unmöglichkeit der Feststellung oder Schätzung der Höhe der Einnahmen -
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - wiederholte Berücksichtigung von Vermögen - Nichtangabe diverser Sparguthaben - keine Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs im Rahmen der Rückforderung
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung wegen Nichtangabe von Vermögen - Lebensversicherung
» Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren- Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts- grobfahrlässige unrichtige Angaben-Grundsicherung fürArbeitsuchende- Vermögensberücksichtigung- Nichtangabe einer Lebensversicherung-Erstattung-
» Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von Glücksspielgewinnen - Einkommensberücksichtigung - keine Absetzung von Spieleinsätzen - Unmöglichkeit der Feststellung oder Schätzung der Höhe der Einnahmen -
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema