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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Nov 2017 - 11:20

Das BSG bestimmt in ständiger (auch häufig ignorierter) Rechtsprechung,  dass die jeweiligen Werte des Heizkostenspiegels eine Nichtprüfungsgrenze darstellen. Das bedeutet: bis zu den jeweiligen Werten sind die Heizkosten immer angemessen.  Heizkosten können erst dann als unangemessen gelten, wenn der obere Grenzwert des lokalen bzw. bundesweiten Heizspiegels überschritten ist. Dabei ist von der jeweils als abstrakt geltenden angemes-senen Wohnungsgröße und auf den Wert der abstrakt als angemessenen Wohnfläche geltenden qm auszugehen (BSG v. 12.6.2013 - B 14 AS 60/12 R; BSG v. 4.6.2014 - B 14 AS 53/13 R).
Der neue Heizkostenspiegel ist hier zu finden:  https://www.heizspiegel.de/heizspiegel/
Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2273/
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