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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 20 Nov 2017 - 12:20

Mit einer Podiumsdiskussion unter Beteiligung der Leiterin des Jugendamts der Stadt Kassel, Judith Osterbrink, dem Schuldnerberater Michael Weinhold sowie Prof. Dr. Peter Becker, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, ging die 49. Richterwoche des Bundessozialgerichts zu Ende.
Anknüpfend an den Eröffnungsvortrag von Prof. Dr. Cremer, Generalsekretär a.D. des Deutschen Caritasverbandes e.V., der Armutspolitik als "Weg der kleinen Schritte" beschrieb, wurden vielfältige Ansatzpunkte zur Überwindung von Armut und Überschuldung aufgezeigt. Während Weinhold forderte, "der Zugang zur Schuldnerberatung muss für alle Betroffenen rechtlich gesichert und darf nicht beschränkt auf Leistungsbezieher der Grundsicherung und der Sozialhilfe sein", lenkte Osterbrink den Blick auf Kinder und Jugendliche in von Armut bedrohten Familien.
"Der Regelbedarf für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren ist zu gering". Deshalb könne vielfach eine gesunde Ernährung nicht sichergestellt werden. "Ein Ansatz von 5 Euro pro Tag statt bislang von nur 3 Euro für Ernährung ist erforderlich", um eine ausgewogene Ernährung auch bei Kindern sicherzustellen.
Weiter: http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Pressemitteilungen/2017/Pressemitteilung_2017_58.html
 Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2269/
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