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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Der Leistungsausschluss nach § 23 Abs 3 SGB XII in der ab dem 29. Dezember 2016 geltenden Neufassung findet keine Anwendung für Bürgerinnen und Bürger von Unterzeichnerstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA). EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Der Leistungsausschluss nach § 23 Abs 3 SGB XII in der ab dem 29. Dezember 2016 geltenden Neufassung findet keine Anwendung für Bürgerinnen und Bürger von Unterzeichnerstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA). EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Der Leistungsausschluss nach § 23 Abs 3 SGB XII in der ab dem 29. Dezember 2016 geltenden Neufassung findet keine Anwendung für Bürgerinnen und Bürger von Unterzeichnerstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA). EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Der Leistungsausschluss nach § 23 Abs 3 SGB XII in der ab dem 29. Dezember 2016 geltenden Neufassung findet keine Anwendung für Bürgerinnen und Bürger von Unterzeichnerstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA). EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 14 Aug 2017 - 14:56

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 31.07.2017 - L 7 SO 2557/17 ER-B

Leitsatz ( Juris )

Das Europäische Fürsorgeabkommens (EFA) gilt für Staatsangehörige von Signatarstaaten bereits dann, wenn sie zwar noch keine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, jedoch die materiellen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen und die Erteilung einer solchen Erlaubnis lediglich in Folge einer Nachlässigkeit des Beteiligten unterblieben ist.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194487&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=  
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2229/
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