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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Aufenthaltsrecht aufgrund der Ausübung der elterlichen Sorge während Schulbesuch des Kindes

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Aufenthaltsrecht aufgrund der Ausübung der elterlichen Sorge während Schulbesuch des Kindes  Empty Aufenthaltsrecht aufgrund der Ausübung der elterlichen Sorge während Schulbesuch des Kindes

Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Aug 2017 - 8:04

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 12.07.2017 - L 12 AS 596/17 B ER, L 12 AS 597/17 B - rechtskräftig


Hinweis Gericht

In Artikel 10 VO (EU) 492/2011 ist kodifiziert, dass die Kinder eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates, der im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats beschäftigt ist oder beschäftigt gewesen ist, wenn sie im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats wohnen, unter den gleichen Bedingungen wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats am allgemeinen Unterricht sowie an der Lehrlings- und Berufsausbildung teilnehmen können. Aus dieser Norm folgt ein autonomones, von den Eltern unabhängiges Aufenthaltsrecht der Kinder eines Beschäftigten (BSG Urteil vom 03.12.2015, B 4 AS 43/15 R; LSG NRW Beschluss vom 16.03.2017, L 19 AS 190/17 B ER; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 29.04.2016, L 4 AS 182/16 B ER).

 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194161&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2223/
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