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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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 Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Anwendung auch bei abgeleitetem Aufenthaltsrecht der Eltern durch Wahrnehmung der elterlichen Sorge für ein freizügigkeitsberechtigtes, die Schule  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 20 Nov 2017 - 11:55

 besuchendes Kind - Verfassungsmäßigkeit - kein Sozialhilfeanspruch

Thüringer Landessozialgericht, Beschluss v. 01.11.2017 - L 4 AS 1225/17 B ER - rechtskräftig


[b]Leitsatz ( Redakteur )

1. Das aus Art 10 (VO) 492/2011 abgeleitete Aufenthaltsrecht des Kindes eines Unionsbürgers, der in einem anderen Mitgliedstaat beschäftigt ist oder war, zum Schulbesuch ist kein weiteres Aufenthaltsrecht im Sinne des § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB II und steht dem Leistungsausschluss daher nicht entgegen (Anschluss an LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. August 2016 - L 3 AS 376/16 B ER, Hess. LSG, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - L 7 AS 565/16 B ER und LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Januar 2016 - L 15 AS 226/16 B ER ).

2. Der normierte Leistungsausschluss verstößt nicht - gegen das Recht der EU, insbesondere gegen das Diskriminierungsverbot nach Art. 4 EGV 883/2004 ( entgegen LSG Nordrhein-Westfalen vom 12. Juli 2017 - L 12 AS 696/17 B und den Beschluss des LSG Schleswig-Holstein vom 17. Februar 2017 - L 6 AS 11/17 B ER ).
[/b]
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=196467&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: a. A. bsph. LSG Schleswig-Holstein vom 17. Februar 2017 - L 6 AS 11/17 B ER u. LSG NRW, Beschluss v. 10.11.2017 - L 6 AS 1256/17 B ER 
 Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2269/
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