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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kein Mehrbedarf für Behinderung für Kinder unter 15 Jahren.

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Beitrag von Willi Schartema Di 25 Jul 2017 - 8:09

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10.05.2017 - L 20 AS 382/15


Leitsatz ( Redakteur )

Der Kläger hat keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf gemäß § 23 Nr. 4 SGB II, weil er keine "nicht erwerbsfähige Person" im Sinne dieser Vorschrift ist.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194128&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Leitsatz ( Juris )
Kinder vor Vollendung des 15. Lebensjahres sind nicht erwerbsunfähig i.S.v. § 23 Nr 4 SGB 2. Mehrbedarf für erwerbsunfähige Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen "G". Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot für Kinder ermöglichen keine Erwerbstätigkeit "unter den üblichen Bedingungen" des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2221/
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