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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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 Grad der Behinderung (GdB) und seine vielfältigen Vorteile Ra Tobias Blüme hat mal die Folgen einer festgestellten Behinderung zusammengestellt: EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mi 19 Sep 2018 - 6:14

 Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Maßeinheit, um auszudrücken, wie sehr ein Mensch durch körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Der GdB sagt folglich nicht unmittelbar etwas über die Erwerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt aus!
Mehr dazu hier:  https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-grad-der-behinderung-gdb-und-seine-vielfaeltigen-vorteile_144564.html
Quelle:    https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2411/
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