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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Die Nichtvorlage jeglicher Unterlagen rechtfertigt den Verdacht des Leistungsmissbrauchs, so dass die Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers, die Leistungen vollständig zu versagen, nicht zu beanstanden ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen,  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Die Nichtvorlage jeglicher Unterlagen rechtfertigt den Verdacht des Leistungsmissbrauchs, so dass die Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers, die Leistungen vollständig zu versagen, nicht zu beanstanden ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen,  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Die Nichtvorlage jeglicher Unterlagen rechtfertigt den Verdacht des Leistungsmissbrauchs, so dass die Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers, die Leistungen vollständig zu versagen, nicht zu beanstanden ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen,  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Die Nichtvorlage jeglicher Unterlagen rechtfertigt den Verdacht des Leistungsmissbrauchs, so dass die Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers, die Leistungen vollständig zu versagen, nicht zu beanstanden ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen,  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Die Nichtvorlage jeglicher Unterlagen rechtfertigt den Verdacht des Leistungsmissbrauchs, so dass die Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers, die Leistungen vollständig zu versagen, nicht zu beanstanden ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen,  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

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Die Nichtvorlage jeglicher Unterlagen rechtfertigt den Verdacht des Leistungsmissbrauchs, so dass die Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers, die Leistungen vollständig zu versagen, nicht zu beanstanden ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen,  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Die Nichtvorlage jeglicher Unterlagen rechtfertigt den Verdacht des Leistungsmissbrauchs, so dass die Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers, die Leistungen vollständig zu versagen, nicht zu beanstanden ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen,  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Die Nichtvorlage jeglicher Unterlagen rechtfertigt den Verdacht des Leistungsmissbrauchs, so dass die Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers, die Leistungen vollständig zu versagen, nicht zu beanstanden ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen,  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

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Die Nichtvorlage jeglicher Unterlagen rechtfertigt den Verdacht des Leistungsmissbrauchs, so dass die Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers, die Leistungen vollständig zu versagen, nicht zu beanstanden ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen,  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Die Nichtvorlage jeglicher Unterlagen rechtfertigt den Verdacht des Leistungsmissbrauchs, so dass die Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers, die Leistungen vollständig zu versagen, nicht zu beanstanden ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen,  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Die Nichtvorlage jeglicher Unterlagen rechtfertigt den Verdacht des Leistungsmissbrauchs, so dass die Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers, die Leistungen vollständig zu versagen, nicht zu beanstanden ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen,

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Die Nichtvorlage jeglicher Unterlagen rechtfertigt den Verdacht des Leistungsmissbrauchs, so dass die Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers, die Leistungen vollständig zu versagen, nicht zu beanstanden ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen,  Empty Die Nichtvorlage jeglicher Unterlagen rechtfertigt den Verdacht des Leistungsmissbrauchs, so dass die Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers, die Leistungen vollständig zu versagen, nicht zu beanstanden ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen,

Beitrag von Willi Schartema Do 25 Mai 2017 - 7:25

Beschluss vom 19.12.2014 - L 2 AS 267/13 ).

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 11.04.2017 - L 9 AS 3670/16

Leitsatz ( Redakteur )


Leitsatz ( Juris )

Der Hinweis auf die Folgen fehlender Mitwirkung bei der Leistungsgewährung ist ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn feststeht, dass sich der Mitwirkungspflichtige des Inhalts der von ihm erwarteten Mitwirkungshandlung und der Folgen der Obliegenheitsverletzung bewusst ist und auch ein schriftlicher Hinweis ihn nicht veranlassen würde, ernsthaft an der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken.
 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192223&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2192/
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