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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 28 März 2017 - 8:35

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urt. v. 29.11.2016 - L 3 AS 137/14

Leitsatz ( Juris )
1. Es ist zulässig, auch ländlich geprägte Landkreise als Vergleichsraum zugrunde zu legen, sofern sachliche Gesichtspunkte dies erfordern und die Daseinsvorsorge der Gemeinden des Vergleichsraums durch ein öffentliches Verkehrsnetz gewährleistet ist, diese also gut angebunden sind.

2. Innerhalb eines Landkreises als Vergleichsraum können mehrere Referenzmieten gebildet werden, wenn die regionalen Verhältnisse die Bildung sog. Wohnungsmarkttypen erfordern.

3. Den Leistungsempfängern ist ein Umzug innerhalb eines Landkreises grundsätzlich zumutbar. Ein Aufrechterhalten des sozialen Umfeldes bedeutet nicht, dass keinerlei Veränderungen der Wohnraumsituation stattfinden dürften. Vielmehr sind vom Hilfeempfänger auch Anfahrtswege mit öffentlichen Verkehrsmitteln hinzunehmen, wie sie etwa erwerbstätigen Pendlern (vgl. insoweit § 140 Abs. Sozialgesetzbuch Drittes Buch - SGB III) als selbstverständlich zugemutet werden.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191001&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2162/
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