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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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 Befristete Rente wegen Erwerbsunfähigkeit begründet Anspruch auf Arbeitslosengeld. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Befristete Rente wegen Erwerbsunfähigkeit begründet Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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 Befristete Rente wegen Erwerbsunfähigkeit begründet Anspruch auf Arbeitslosengeld. Empty Befristete Rente wegen Erwerbsunfähigkeit begründet Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Beitrag von Willi Schartema So 5 März 2017 - 17:31

BSG, Urt. v. 23.02.2017 - B 11 AL 3/16 R


Hinweis Gericht

Das BSG hat entschieden, dass auch bei einer Lücke von mehr als einem Monat zwischen früherem Arbeitslosengeldbezug und befristeter Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach dem Ende des Rentenbezugs Arbeitslosengeld als neuer Anspruch begründet wird.

Quelle: Pressemitteilung des BSG v. 23.02.2017: https://www.juris.de/jportal/portal/t/11ra/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170203336&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
 Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2150/
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