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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zu den Voraussetzungen für die Aufhebung der Bewilligung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung im Bereich der Sozialhilfe (gemäß §§ 42, 30 Abs. 5 SGB XII).

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Zu den Voraussetzungen für die Aufhebung der Bewilligung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung im Bereich der Sozialhilfe (gemäß §§ 42, 30 Abs. 5 SGB XII).  Empty Zu den Voraussetzungen für die Aufhebung der Bewilligung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung im Bereich der Sozialhilfe (gemäß §§ 42, 30 Abs. 5 SGB XII).

Beitrag von Willi Schartema Mo 28 Nov 2016 - 9:30

Sozialgericht Bremen, Beschluss vom 18. November 2016 (Az.: S 44 SO 308/16 ER):

http://www.sozialgericht-bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen86.c.1983.de


Leitsatz Dr. Manfred Hammel

1. Die Aufhebung der Weitergewährung eines Mehrbedarfszuschlags nach § 30 Abs. 5 SGB XII ist kritisch zu hinterfragen, wenn bei einer seelisch wesentlich behinderten Antragstellerin der Aspekt, ob ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändigen Ernährung auch durch eine Betroffenenheit mit einem psychiatrischen Krankheitsbild ausgelöst werden kann, vom Sozialamt ohne konkreten Bezug auf den einzelnen Leistungsfall nicht näher abgeklärt wurde.

2. Im Übrigen bedarf es für die Rechtmäßigkeit einer entsprechenden, auf § 45 SGB X gestützten Aufhebungsentscheidung stets einer aktuellen Begutachtung, ob eine Antragstellerin auf eine besondere Ernährung oder spezielle Krankheitkosten angewiesen ist, damit mögliche Einschränkungen ausgeschlossen oder spezifiziert werden können.
 Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2107/
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