Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 35 SGB XII) sind von § 37 Abs. 1 SGB XII mit umfasst.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 35 SGB XII) sind von § 37 Abs. 1 SGB XII mit umfasst.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 35 SGB XII) sind von § 37 Abs. 1 SGB XII mit umfasst.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 35 SGB XII) sind von § 37 Abs. 1 SGB XII mit umfasst.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 35 SGB XII) sind von § 37 Abs. 1 SGB XII mit umfasst.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 35 SGB XII) sind von § 37 Abs. 1 SGB XII mit umfasst.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 35 SGB XII) sind von § 37 Abs. 1 SGB XII mit umfasst.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 35 SGB XII) sind von § 37 Abs. 1 SGB XII mit umfasst.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 35 SGB XII) sind von § 37 Abs. 1 SGB XII mit umfasst.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 35 SGB XII) sind von § 37 Abs. 1 SGB XII mit umfasst.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 35 SGB XII) sind von § 37 Abs. 1 SGB XII mit umfasst.

Nach unten

Auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 35 SGB XII) sind von § 37 Abs. 1 SGB XII mit umfasst.  Empty Auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 35 SGB XII) sind von § 37 Abs. 1 SGB XII mit umfasst.

Beitrag von Willi Schartema So 30 Okt 2016 - 18:51

Sozialgericht Braunschweig, Beschluss vom 9. September 2016 (Az.: S 32 SO 129/16 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Von gemäß § 19 Abs. 2 SGB XII hilfebedürftigen Personen kann ein Anspruch auf ergänzende Hilfe in der Form eines Darlehens zur rechtzeitigen Deckung eines unstreitigen Bedarfs geltend gemacht werden, wenn die bezogene Rente zur vollständigen Begleichung der Miet- und Energiekosten im Fälligkeitszeitpunkt noch nicht zur Verfügung steht. Es bedarf hier einer Bewilligung überbrückender Leistungen auf Darlehensebene bis zum Erhalt der nächsten Rentenzahlung.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2092/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Hinweisschreiben des Jobcenters zur Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
» Anordnungsgrund im Hinblick auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung – keine Anwendbarkeit des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB 2 – keine Pflicht zur Einholung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II - Anspruch auf Übernahme höherer Kosten der Unterkunft
»  § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II umfasst nicht nur laufende, sondern auch einmalige Kosten für Unterkunft und Heizung.
»  Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe im Hauptsacheverfahren - Bedarfe für Unterkunft und Heizung - Mutwilligkeit der Fortsetzung der Rechtsverfolgung
» Zur Rechtsfrage, inwieweit die Übernahme einer Nebenkostennachzahlung zu beurteilen ist, wenn die Bedarfe für Unterkunft und Heizung im Entstehungszeitpunkt (Abrechnungszeitraum der Nebenkosten) unangemessen sind und im Zeitpunkt des Bedarfseintritts –

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten