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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Prüfung der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung von vorrangigen Leistungen bei Erwerbsminderung

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 Prüfung der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung von vorrangigen Leistungen bei Erwerbsminderung  Empty Prüfung der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung von vorrangigen Leistungen bei Erwerbsminderung

Beitrag von Willi Schartema Mo 22 Aug 2016 - 9:02

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 21.07.2016 - L 16 AS 409/16 B ER
Leitsatz ( Juris )
1. Beim Vorliegen von voller Erwerbsminderung kann ein Leistungsempfänger nach dem SGB II gemäß §§ 5 Abs. 3, 12a SGB II zur Beantragung von Leistungen nach dem SGB XII aufgefordert werden. (amtlicher Leitsatz)

2. Bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Aufforderung ist zu überprüfen, ob eine vorrangige Leistung gemäß § 12a SGB II vorliegt. (amtlicher Leitsatz)
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186911&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2055/
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