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Prüfung der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung von vorrangigen Leistungen bei Erwerbsminderung
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 21.07.2016 - L 16 AS 409/16 B ER
Leitsatz ( Juris )
1. Beim Vorliegen von voller Erwerbsminderung kann ein Leistungsempfänger nach dem SGB II gemäß §§ 5 Abs. 3, 12a SGB II zur Beantragung von Leistungen nach dem SGB XII aufgefordert werden. (amtlicher Leitsatz)
2. Bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Aufforderung ist zu überprüfen, ob eine vorrangige Leistung gemäß § 12a SGB II vorliegt. (amtlicher Leitsatz)
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186911&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2055/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
1. Beim Vorliegen von voller Erwerbsminderung kann ein Leistungsempfänger nach dem SGB II gemäß §§ 5 Abs. 3, 12a SGB II zur Beantragung von Leistungen nach dem SGB XII aufgefordert werden. (amtlicher Leitsatz)
2. Bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Aufforderung ist zu überprüfen, ob eine vorrangige Leistung gemäß § 12a SGB II vorliegt. (amtlicher Leitsatz)
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186911&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2055/
Willi S
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