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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Der Ast. hat keinen Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung über die vorläufige Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer bzw. eine Schulbegleitung.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 06.04.2016 - L 8 SO 4/16 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )
In Förderschulen nach § 8 Abs1 Satz 3 SchulG LSA unterstützen und ergänzen pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Betreuungskräfte den Unterricht sowie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler. Defizite in der personellen Ausstattung einer Förderschule sind nicht durch nachrangige Leistungen nach dem SGB XII auszugleichen. Soweit die Schule nicht mehr über eine ausreichende Anzahl an pädagogischen Mitarbeiterinnen bzw Mitarbeitern für die Betreuung sämtlicher Schüler verfügt, ist dies gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt in seiner Zuständigkeit für die Schulen zu verfolgen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184731&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2050/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
In Förderschulen nach § 8 Abs1 Satz 3 SchulG LSA unterstützen und ergänzen pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Betreuungskräfte den Unterricht sowie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler. Defizite in der personellen Ausstattung einer Förderschule sind nicht durch nachrangige Leistungen nach dem SGB XII auszugleichen. Soweit die Schule nicht mehr über eine ausreichende Anzahl an pädagogischen Mitarbeiterinnen bzw Mitarbeitern für die Betreuung sämtlicher Schüler verfügt, ist dies gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt in seiner Zuständigkeit für die Schulen zu verfolgen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184731&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2050/
Willi S
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