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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kosten für den Anschluss eines selbst genutzten Hausgrundstücks an die öffentliche Abwasseranlage

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Kosten für den Anschluss eines selbst genutzten Hausgrundstücks an die öffentliche Abwasseranlage  Empty Kosten für den Anschluss eines selbst genutzten Hausgrundstücks an die öffentliche Abwasseranlage

Beitrag von Willi Schartema Di 28 Jun 2016 - 1:38

SG Leipzig, Beschluss v. 21.01.2016 - S 22 AS 4239/15 ER, nachgehend Sächsisches Landessozialgericht, 18. April 2016, Az: L 7 AS 85/16 B ER, Beschluss
Leitsatz ( Juris )

Der Zeitraum für die Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen bei selbst bewohntem
Wohneigentum nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II einerseits (Kalenderjahr) und nach § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II (Zwölfmonatszeitraum) ist nicht notwendig identisch.



Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2029/


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