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Kein Anspruch auf Preisgabe von Informanten: Sozialgericht Trier
Eine Hartz IV-Empfängerin hat keinen Anspruch darauf, dass das Jobcenter ihr den Namen eines Informanten nennt. Das hat das Sozialgericht Trier entschieden. Die Frau hatte das Jobcenter verklagt, um den Namen eines Informanten zu erfahren. Dieser Informant hatte das Jobcenter darüber informiert, dass die Frau einen Teil einer Brennholzlieferung, die vom Jobcenter bezahlt wurde, bei ihrem Vater eingelagert hatte. Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen. Nach Überzeugung des Gerichts sind die persönlichen Daten geheim. Vor allem bei Behörden wie etwa dem Jobcenter, die auf die Hinweise von Informanten angewiesen seien, um beispielsweise Sozialleistungsbetrug aufzudecken. Würde die Behörde die Identität ihrer Informanten preis geben, würde es sicher keine Anzeigen mehr geben, so das Gericht.
Quelle: http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/trier/trier-sozialgericht-kein-anspruch-auf-preisgabe-von-informanten/-/id=1672/did=17484518/nid=1672/dwfsqo/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2021/
Willi S
Quelle: http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/trier/trier-sozialgericht-kein-anspruch-auf-preisgabe-von-informanten/-/id=1672/did=17484518/nid=1672/dwfsqo/
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Willi S
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