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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 30 Mai 2016 - 9:17

 ohne Antragstellung turnusmäßig beanspruchbar ist.


Sozialgericht Hildesheim, Urteil vom 22. Dezember 2015 (Az.: S 37 AS 1175/15):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel



2. Eine Heranziehbarkeit des § 73 SGB XII scheidet hier ebenfalls aus, weil es sich beim Schulbedarf um einen typischen Bedarf handelt, der bei jedem Schüler regelmäßig entsteht und deshalb bei entsprechender Bedürftigkeit auch auf der Grundlage des SGB II zu decken ist.

3. Anwendbar ist hier § 21 Abs. 6 SGB II. Es bestehen in diesem Zusammenhang auch keine Einsparmöglichkeiten (§ 21 Abs. 6 Satz 2 SGB II). Der geringe, in den Regelbedarf für „Bildung“ eingestellte Betrag macht es aufgrund der hohen Anschaffungskosten für Schulbücher und der Tatsache, dass diese Anschaffungen ggf. mehrmals pro Jahr vorgenommen zu werden haben, unzumutbar, dass entsprechende Ansparungen gebildet werden.

4. Die Unabweisbarkeit dieses Bedarfs ergibt sich insbesondere aus dem Schulrecht, wonach Erziehungsberechtigte ihre Kinder für den Unterricht zweckentsprechend auszustatten haben.

5. Es liegt hier auch ein laufender Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II vor. An dieser Stelle ist eine verfassungskonforme Auslegung des § 21 Abs. 6 SGB II unter Berücksichtigung der hohen Bedeutung der Erfüllung schulischer Pflichten vertretbar, derzufolge z. B. auch einmalig im Jahr entstehende Kosten anzuerkennen sind.

 
Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2021/


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