Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Kosten -  Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nicht ausgeschlossen, nur weil sich nichtdeutsche erwerbsfähige Leistungsberechtigte entgegen der ihnen gegenüber erteilten Wohnsitzauflage im  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Kosten -  Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nicht ausgeschlossen, nur weil sich nichtdeutsche erwerbsfähige Leistungsberechtigte entgegen der ihnen gegenüber erteilten Wohnsitzauflage im  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Kosten -  Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nicht ausgeschlossen, nur weil sich nichtdeutsche erwerbsfähige Leistungsberechtigte entgegen der ihnen gegenüber erteilten Wohnsitzauflage im  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Kosten -  Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nicht ausgeschlossen, nur weil sich nichtdeutsche erwerbsfähige Leistungsberechtigte entgegen der ihnen gegenüber erteilten Wohnsitzauflage im  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Kosten -  Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nicht ausgeschlossen, nur weil sich nichtdeutsche erwerbsfähige Leistungsberechtigte entgegen der ihnen gegenüber erteilten Wohnsitzauflage im  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Kosten -  Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nicht ausgeschlossen, nur weil sich nichtdeutsche erwerbsfähige Leistungsberechtigte entgegen der ihnen gegenüber erteilten Wohnsitzauflage im  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Kosten -  Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nicht ausgeschlossen, nur weil sich nichtdeutsche erwerbsfähige Leistungsberechtigte entgegen der ihnen gegenüber erteilten Wohnsitzauflage im  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Kosten -  Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nicht ausgeschlossen, nur weil sich nichtdeutsche erwerbsfähige Leistungsberechtigte entgegen der ihnen gegenüber erteilten Wohnsitzauflage im  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Kosten -  Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nicht ausgeschlossen, nur weil sich nichtdeutsche erwerbsfähige Leistungsberechtigte entgegen der ihnen gegenüber erteilten Wohnsitzauflage im  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Kosten -  Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nicht ausgeschlossen, nur weil sich nichtdeutsche erwerbsfähige Leistungsberechtigte entgegen der ihnen gegenüber erteilten Wohnsitzauflage im  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nicht ausgeschlossen, nur weil sich nichtdeutsche erwerbsfähige Leistungsberechtigte entgegen der ihnen gegenüber erteilten Wohnsitzauflage im

Nach unten

Kosten -  Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nicht ausgeschlossen, nur weil sich nichtdeutsche erwerbsfähige Leistungsberechtigte entgegen der ihnen gegenüber erteilten Wohnsitzauflage im  Empty Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nicht ausgeschlossen, nur weil sich nichtdeutsche erwerbsfähige Leistungsberechtigte entgegen der ihnen gegenüber erteilten Wohnsitzauflage im

Beitrag von Willi Schartema Mo 30 Mai 2016 - 8:53

  Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters aufhalten.


LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Februar 2016 (Az.: L 7 AS 1391/14):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel



2. Für die örtliche Zuständigkeit eines SGB II-Trägers ist nach § 36 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I einzig der gewöhnliche Aufenthalt von Antragstellern maßgeblich.

3. Eine ausländerrechtliche Wohnsitzauflage hat hier keine Bedeutung.

4. Selbst wenn die Ausländerbehörde die zwangsweise Verlegung nichtdeutscher Antragsteller in den ursprünglichen Gestattungsbereich verfügt, dann hat bis zu einem Vollzug dieser Maßnahme das Jobcenter des Ortes des tatsächlichen Aufenthalts entsprechend § 36 Satz 4 SGB II eine Zuständigkeit für die Bewilligung von Leistungen.

 
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2021/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zur Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft nach einer unwirksamen Mieterhöhung; § 22 I 1 SGB II enthält keine Beschränkung der zu übernehmenden Kosten, die bereits bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu zahlen waren; Verpflichtung des SGB II-
» Zur Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft nach einer unwirksamen Mieterhöhung; § 22 I 1 SGB II enthält keine Beschränkung der zu übernehmenden Kosten, die bereits bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu zahlen waren; Verpflichtung des SGB II-
» Zur Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes für eine Verpflichtung des Leistungsträgers hinsichtlich der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung und diesbezüglicher Zahlungsrückstände bedarf es des substantiierten und nachvollziehbaren Vortrages,
»  Für die Übernahme der Kosten der Nachmittagsbetreuung eines schwerbehinderten Schülers geht der Anspruch auf Übernahme der durch die Nachmittagsbegleitung entstehenden Kosten aus den §§ 19 Abs. 3, 53 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 92 Abs. 2
» Wenn eine nichtdeutsche Person eine Wohnsitznahme außerhalb desjenigen Bundeslandes durchführt, wo dem erteilten Aufenthaltstitel gemäß eine Niederlassung erfolgen muss, dann hat bei nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II leistungsberechtigten Personen derjenige

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten