Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Wenn eine nichtdeutsche Person eine Wohnsitznahme außerhalb desjenigen Bundeslandes durchführt, wo dem erteilten Aufenthaltstitel gemäß eine Niederlassung erfolgen muss, dann hat bei nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II leistungsberechtigten Personen derjenige  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Wenn eine nichtdeutsche Person eine Wohnsitznahme außerhalb desjenigen Bundeslandes durchführt, wo dem erteilten Aufenthaltstitel gemäß eine Niederlassung erfolgen muss, dann hat bei nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II leistungsberechtigten Personen derjenige  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Wenn eine nichtdeutsche Person eine Wohnsitznahme außerhalb desjenigen Bundeslandes durchführt, wo dem erteilten Aufenthaltstitel gemäß eine Niederlassung erfolgen muss, dann hat bei nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II leistungsberechtigten Personen derjenige  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Wenn eine nichtdeutsche Person eine Wohnsitznahme außerhalb desjenigen Bundeslandes durchführt, wo dem erteilten Aufenthaltstitel gemäß eine Niederlassung erfolgen muss, dann hat bei nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II leistungsberechtigten Personen derjenige  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Wenn eine nichtdeutsche Person eine Wohnsitznahme außerhalb desjenigen Bundeslandes durchführt, wo dem erteilten Aufenthaltstitel gemäß eine Niederlassung erfolgen muss, dann hat bei nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II leistungsberechtigten Personen derjenige  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Wenn eine nichtdeutsche Person eine Wohnsitznahme außerhalb desjenigen Bundeslandes durchführt, wo dem erteilten Aufenthaltstitel gemäß eine Niederlassung erfolgen muss, dann hat bei nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II leistungsberechtigten Personen derjenige  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Wenn eine nichtdeutsche Person eine Wohnsitznahme außerhalb desjenigen Bundeslandes durchführt, wo dem erteilten Aufenthaltstitel gemäß eine Niederlassung erfolgen muss, dann hat bei nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II leistungsberechtigten Personen derjenige  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Wenn eine nichtdeutsche Person eine Wohnsitznahme außerhalb desjenigen Bundeslandes durchführt, wo dem erteilten Aufenthaltstitel gemäß eine Niederlassung erfolgen muss, dann hat bei nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II leistungsberechtigten Personen derjenige  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Wenn eine nichtdeutsche Person eine Wohnsitznahme außerhalb desjenigen Bundeslandes durchführt, wo dem erteilten Aufenthaltstitel gemäß eine Niederlassung erfolgen muss, dann hat bei nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II leistungsberechtigten Personen derjenige  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Wenn eine nichtdeutsche Person eine Wohnsitznahme außerhalb desjenigen Bundeslandes durchführt, wo dem erteilten Aufenthaltstitel gemäß eine Niederlassung erfolgen muss, dann hat bei nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II leistungsberechtigten Personen derjenige  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Wenn eine nichtdeutsche Person eine Wohnsitznahme außerhalb desjenigen Bundeslandes durchführt, wo dem erteilten Aufenthaltstitel gemäß eine Niederlassung erfolgen muss, dann hat bei nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II leistungsberechtigten Personen derjenige

Nach unten

Wenn eine nichtdeutsche Person eine Wohnsitznahme außerhalb desjenigen Bundeslandes durchführt, wo dem erteilten Aufenthaltstitel gemäß eine Niederlassung erfolgen muss, dann hat bei nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II leistungsberechtigten Personen derjenige  Empty Wenn eine nichtdeutsche Person eine Wohnsitznahme außerhalb desjenigen Bundeslandes durchführt, wo dem erteilten Aufenthaltstitel gemäß eine Niederlassung erfolgen muss, dann hat bei nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II leistungsberechtigten Personen derjenige

Beitrag von Willi Schartema Di 9 Jun 2015 - 8:03

Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine Zuständigkeit, in dessen Bereich der erwerbsfähige Leistungsberechtigte sich tatsächlich aufhält (§ 36 Satz 4 SGB II), sofern kein gewöhnlicher Aufenthalt gemäß § 36 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I nachgewiesen werden kann.

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17. Februar 2015 (Az.: L 15 AS 353/14 B ER):

Leitsätze Dr. Manfred Hammel



2. Es entspricht nicht der Aufgabe des Leistungsrechts der Grundsicherung für Arbeitsuchende, ausländerrechtliche Bestimmungen für die Ordnungsbehörde durchzusetzen.

Anmerkung: a. A. LSG BB, Beschl. v. 10.07.2014 - L 14 AS 1569/14 B ER - keine Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts bei entgegenstehender räumlicher Beschränkung nach Ausländerrecht
 
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1845/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Leistungen für Unterkunft und Heizung an gemäß § 2 Abs. 1 AsylbLG anspruchsberechtigte Personen („Analogberechtigte“), die um eine Unterbringung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften nachsuchen, sind von der zuständigen Behörde in der Regel in der Form
» Eine mit einem laufend überwachungsbedürftigen Diabetes Typ I betroffene Person ist dem Kreis der nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX behinderten Menschen zuzuordnen, die als körperlich wesentlich Behinderte gemäß § 1 Nr. 3 EinglHVO Leistungen der
» Der Ausschlussgrund nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II ist nicht anwendbar, wenn die nichtdeutsche Gattin und das nichtdeutsche Kind zum Zwecke des Familiennachzugs zur ihrem im Bundesgebiet als Staatenloser mit einer Aufenthaltserlaubnis nach
» Eine bedarfsmindernde Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß § 27a Abs. 4 Satz 1 SGB XII kommt nur dann in Betracht, wenn diese Leistungen vom Sozialhilfeträger auf der Grundlage des SGB XII erbracht werden.
»  Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nicht ausgeschlossen, nur weil sich nichtdeutsche erwerbsfähige Leistungsberechtigte entgegen der ihnen gegenüber erteilten Wohnsitzauflage im

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten