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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Eine Eingliederungsmaßnahme in Form der Assistenz eines Gebärdensprachdolmetschers in einer Kindertagesstätte stellt für ein erheblich hörbehindertes Kind eine Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 und 54 Abs.

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 Eine Eingliederungsmaßnahme in Form der Assistenz eines Gebärdensprachdolmetschers in einer Kindertagesstätte stellt für ein erheblich hörbehindertes Kind eine Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 und 54 Abs.  Empty Eine Eingliederungsmaßnahme in Form der Assistenz eines Gebärdensprachdolmetschers in einer Kindertagesstätte stellt für ein erheblich hörbehindertes Kind eine Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 und 54 Abs.

Beitrag von Willi Schartema Di 17 Mai 2016 - 6:43

 1 Satz 1 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nrn. 2 und 4 SGB IX dar, wenn diese Assistenz dem Antragsteller die weitere Teilhabe am Gruppenleben in der Kindertagesstätte sichert und auch dazu beiträgt, dem Antragsteller einen späteren Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen.


Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 18. Dezember 2015 (Az.: S 54 SO 344/15 ER):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel



Entsprechendes gilt gerade dann, wenn der Antragsteller sich in die von ihm bislang besuchte Kindertageseinrichtung gut eingegliedert hat.


Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2014/


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