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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Übernahme der Kosten für eine persönliche Assistenz während des Besuchs eines Kindergartens für ein behindertes Kind ( bejahend )

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Beitrag von Willi Schartema Mo 8 Feb 2016 - 17:50

SG Fulda, Beschluss vom 28.01.2016 - S 7 SO 55/15 ER




Leitsatz ( Redakteur )

1. Bei der Stellung einer persönlichen Assistenz zu den Mahlzeiten während des Besuchs des Kindergartens handelt es sich um Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel des SGB XII.

2. Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege schließen sich nicht von vornherein gegenseitig aus; vielmehr kann für beide Hilfearten im Einzelfall nebeneinander Raum sein, zumal die Eingliederungshilfe offen für pflegerische Gesichtspunkte ist (vgl. § 53 Abs. 3 Satz 2, § 55 SGB XII). Gerade bei Aufsichts- und Betreuungsleistungen ist es nicht ausgeschlossen, dass diese auch als Eingliederungshilfe beansprucht werden können (LSG Sachsen, Beschluss vom 23.06.2015 – L 8 SO 8/15 B ER ).

3. Der Besuch eines Kindergartens stellt – insbesondere für ein behindertes Kind – einen wesentlichen Beitrag zur frühkindlichen Entwicklung dar (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.08.2015 – L 8 SO 177/15 B ER ).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183032&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1970/


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