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Grundsicherung nach dem SGB II - Kosten der Unterkunft - Mietvertrag - Scheingeschäft im Sinne des § 117 Abs. 1 BGB - Mietzinsanspruch Verjährung
Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 06.04.2016 - L 6 AS 464/13
Kein Anspruch auf Übernahme der Mietkosten durch das Jobcenter bei Scheingeschäft und Verjährung des Mietzinsanspruches, denn es ist dem Hilfebedürftigen zumutbar gegen verjährte Mietzinsansprüche die Einrede der Verjährung zu erheben (entgegen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2014 - L 3 AS 343/10 ZVW).
Leitsatz ( Redakteur )
Wird der Mietzins von einer Mietpartei nicht gezahlt, muss der Vermieter seinen Anspruch rechtzeitig bei Gericht geltend machen, um die Verjährung zu verhindern. Dass man Vermieter von diesem Risiko freistellen sollte, wenn hinter dem Mietschuldner als nicht rechtlicher, aber wirtschaftlicher Schuldner ein Jobcenter steht, leuchtet nicht ein (a.A. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2014 – L 3 AS 343/10 ZVW, in einem anders gelagerten Fall, in dem langjährig zwischen den Klägern und dem Jobcenter über die Angemessenheit der geschuldeten Mietzinshöhe als Kosten der Unterkunft gestritten wurde).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185028&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2013/
Willi S
Kein Anspruch auf Übernahme der Mietkosten durch das Jobcenter bei Scheingeschäft und Verjährung des Mietzinsanspruches, denn es ist dem Hilfebedürftigen zumutbar gegen verjährte Mietzinsansprüche die Einrede der Verjährung zu erheben (entgegen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2014 - L 3 AS 343/10 ZVW).
Leitsatz ( Redakteur )
Wird der Mietzins von einer Mietpartei nicht gezahlt, muss der Vermieter seinen Anspruch rechtzeitig bei Gericht geltend machen, um die Verjährung zu verhindern. Dass man Vermieter von diesem Risiko freistellen sollte, wenn hinter dem Mietschuldner als nicht rechtlicher, aber wirtschaftlicher Schuldner ein Jobcenter steht, leuchtet nicht ein (a.A. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2014 – L 3 AS 343/10 ZVW, in einem anders gelagerten Fall, in dem langjährig zwischen den Klägern und dem Jobcenter über die Angemessenheit der geschuldeten Mietzinshöhe als Kosten der Unterkunft gestritten wurde).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185028&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2013/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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