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Kein Hartz-IV-Zuschlag für Umgang mit Kind von Ex-Partnerin
Anmerkung zu Sozialgericht Berlin, Urteil vom 27.01.2016 - S 82 AS 17604/14
Das SG Berlin hat entschieden, dass das Jobcenter nicht verpflichtet ist, einem Leistungsempfänger die Kosten für eine größere Wohnung zu bezahlen, nur weil sich dort regelmäßig auch das Kind der Ex-Partnerin aufhält.
Zwar könne die Ausübung des Rechts auf Umgang mit einem Kind sozialrechtliche Ansprüche begründen. Voraussetzung hierfür sei jedoch die leibliche oder zumindest rechtliche Elternschaft des Leistungsempfängers. So genannte soziale Eltern hätten keine sozialrechtlichen Ansprüche, selbst wenn sie Bezugs- und Vertrauensperson des Kindes seien. In Ausnahmefällen kämen allenfalls Ansprüche des Kindes selbst in Betracht, so das Sozialgericht weiter.
weiter: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerinnen können es mit der Berufung bei dem LSG Berlin-Brandenburg anfechten.
Quelle: Pressemitteilung des SG Berlin v. 16.02.2016: https://www.berlin.de/gerichte/sozialgericht/presse/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.445212.php
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1982/
Willi S
Das SG Berlin hat entschieden, dass das Jobcenter nicht verpflichtet ist, einem Leistungsempfänger die Kosten für eine größere Wohnung zu bezahlen, nur weil sich dort regelmäßig auch das Kind der Ex-Partnerin aufhält.
Zwar könne die Ausübung des Rechts auf Umgang mit einem Kind sozialrechtliche Ansprüche begründen. Voraussetzung hierfür sei jedoch die leibliche oder zumindest rechtliche Elternschaft des Leistungsempfängers. So genannte soziale Eltern hätten keine sozialrechtlichen Ansprüche, selbst wenn sie Bezugs- und Vertrauensperson des Kindes seien. In Ausnahmefällen kämen allenfalls Ansprüche des Kindes selbst in Betracht, so das Sozialgericht weiter.
weiter: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerinnen können es mit der Berufung bei dem LSG Berlin-Brandenburg anfechten.
Quelle: Pressemitteilung des SG Berlin v. 16.02.2016: https://www.berlin.de/gerichte/sozialgericht/presse/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.445212.php
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1982/
Willi S
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