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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Der Ausschlussgrund nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II ist nicht anwendbar, wenn die nichtdeutsche Gattin und das nichtdeutsche Kind zum Zwecke des Familiennachzugs zur ihrem im Bundesgebiet als Staatenloser mit einer Aufenthaltserlaubnis nach

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Beitrag von Willi Schartema Mo 8 Feb 2016 - 18:14

 § 24 Abs. 2 AufenthG lebenden Ehepartner bzw. Vater eingereist sind.


SG Berlin, Beschluss vom 16. Juli 2015 (Az.: S 175 AS 13627/15 ER):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel


Wegen des besonderen Schutzes von Ehe und Familie aus Art. 6 GG, den auch nichtdeutsche Staatsangehörige für sich in Anspruch nehmen können, ist maßgeblich nicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit der Person, zu der der Familiennachzug erfolgt, sondern auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zum Familiennachzung in das Bundesgebiet abzustellen.


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1970/


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