Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, Abgrenzung zu Widerspruch nach § 83 SGG, Auslegung der Erklärung des Leistungsempfängers, Meistbegünstigungsgrundsatz, Auslegung durch die Behörde als Widerspruch und fehlende Reaktion nach Erhalt eines Abhilfebescheide
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, Abgrenzung zu Widerspruch nach § 83 SGG, Auslegung der Erklärung des Leistungsempfängers, Meistbegünstigungsgrundsatz, Auslegung durch die Behörde als Widerspruch und fehlende Reaktion nach Erhalt eines Abhilfebescheide
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2015 - S 4 SO 56/15 SGB XII
Leitsatz ( Juris )
1. Die Abgrenzung zwischen einem Widerspruch gegen den letzten Bewilligungsbescheid und einem Überprüfungsantrag, welcher auch frühere Bescheide einschließt, hat nach einer umfassenden Auslegung der Willenserklärung unter Berücksichtigung des Meistbegünstigungsgrundsatzes zu erfolgen.
2. Bei der Auslegung ist auch der Empfängerhorizont der Behörde und das Verhalten des Leistungsempfängers nach dem Erlass eines Abhilfebescheides zu berücksichtigen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181952&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1926/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
1. Die Abgrenzung zwischen einem Widerspruch gegen den letzten Bewilligungsbescheid und einem Überprüfungsantrag, welcher auch frühere Bescheide einschließt, hat nach einer umfassenden Auslegung der Willenserklärung unter Berücksichtigung des Meistbegünstigungsgrundsatzes zu erfolgen.
2. Bei der Auslegung ist auch der Empfängerhorizont der Behörde und das Verhalten des Leistungsempfängers nach dem Erlass eines Abhilfebescheides zu berücksichtigen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181952&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1926/
Willi S
Ähnliche Themen
» Hartz IV-Behörde ist verpflichtet, die angemessene Nebenkostennachzahlungsforderung des Vermieters auch dann zu tragen, wenn der ALG II-Bezieher diese Rechnung bereits selbst bezahlt hat, bevor er sie der Behörde zur Erstattung einreicht. SG Frankfurt a.M
» Auslegung eines Bescheides nach dem Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat, vgl. BSG Urteil vom 06.04.2011, B 4 AS 119/10 R.
» Behörde muss bei Existenzgründung ausdrücklich auf die Möglichkeit der Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung und die Antragsfrist hinweisen - Sozialer Herstellungsanspruch hilft bei Versagen der Behörde
» Fehlende Rechtsgrundlage zur Vorlage einer sog. Wegeunfähigkeitsbescheinigung -4 versäumte Meldetermine - 40% Sanktion rechtmäßig - Fehlende aussagekräftige Befundberichte des Arztes
» Widerspruch: Widerspruch wegen Umzug aus Familiären dauernden Streitigkeiten
» Auslegung eines Bescheides nach dem Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat, vgl. BSG Urteil vom 06.04.2011, B 4 AS 119/10 R.
» Behörde muss bei Existenzgründung ausdrücklich auf die Möglichkeit der Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung und die Antragsfrist hinweisen - Sozialer Herstellungsanspruch hilft bei Versagen der Behörde
» Fehlende Rechtsgrundlage zur Vorlage einer sog. Wegeunfähigkeitsbescheinigung -4 versäumte Meldetermine - 40% Sanktion rechtmäßig - Fehlende aussagekräftige Befundberichte des Arztes
» Widerspruch: Widerspruch wegen Umzug aus Familiären dauernden Streitigkeiten
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema