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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Nov 2015 - 9:12

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.09.2015 - L 13 AS 170/13 - Die Revision wird zugelassen





Leitsätze ( Juris )

1. In der Rechtfolgenbelehrung nach § 66 Abs. 3 SGB I muss nicht bereits die konkret beabsichtigte Entscheidung abschließend angegeben werden.

2. Wäre die Behörde gehalten, ihr Ermessen bereits in dem zur Warnung dienenden Hinweis nach § 66 Abs. 3 SGB I auf eine ganz bestimmte Rechtsfolge zu konkretisieren, so müsste sie sich damit zwangsläufig der Möglichkeit begeben, auf nachfolgend eintretende Gesichtspunkte bei der Ermessensausübung sachgerecht zu reagieren.

3. Letztlich entscheidend für den notwendigen Inhalt der Folgenbelehrung nach § 66 Abs. 3 SGB I ist die damit verfolgte Warnfunktion.                                                                                                    

Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=1936FB1D7DAC2547B8DB5E0F5F5F17B5.jp29?doc.id=JURE150016387&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1903/

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