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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Aufrechnung durch die BA gegen Anwaltsgebühren - Anmerkung von RA Martin Schafhausen

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Keine Aufrechnung durch die BA gegen Anwaltsgebühren - Anmerkung von RA Martin Schafhausen Empty Keine Aufrechnung durch die BA gegen Anwaltsgebühren - Anmerkung von RA Martin Schafhausen

Beitrag von Willi Schartema Sa 3 Okt 2015 - 8:12

Zu: LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 06.05.2015 - L 6 AS 288/13 - http://dejure.org/2015,19188 

LSG Rheinland-Pfalz: Keine Aufrechnung durch die BA gegen Anwaltsgebühren

SGB X § 63; BGB §§ 389, 387, 257, 249

1. Hat der Widerspruchsführer auf die Kostenrechnung eines Bevollmächtigten keine Zahlung geleistet, kann er vom Leistungsträger gem. § 63 SGB X nur Freistellung von der Gebührenforderung des Bevollmächtigten verlangen, nicht aber Zahlung.

2. Die Aufrechnung des Job-Centers mit eigenen Zahlungsansprüchen scheitert in diesem Fall an der vorausgesetzten Gleichartigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderungen. (Leitsätze des Verfassers)



Quelle: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/UrteilsanmerkungFDSozVR19 



Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1888/


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