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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Erstattung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen durch den Sozialhilfeträger gegenüber dem Grundsicherungsträger in "Nahtlosigkeitsfällen"

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Keine Erstattung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen durch den Sozialhilfeträger gegenüber dem Grundsicherungsträger in "Nahtlosigkeitsfällen"  Empty Keine Erstattung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen durch den Sozialhilfeträger gegenüber dem Grundsicherungsträger in "Nahtlosigkeitsfällen"

Beitrag von Willi Schartema Mo 21 Sep 2015 - 9:11

Anmerkung zu: BSG 8. Senat, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R - Autor: Prof. Dr. Guido Kirchhoff


Leitsatz
Der Erstattungsanspruch eines Jobcenters für die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld II bis zur Entscheidung der gemeinsamen Einigungsstelle über eine bestehende Erwerbsunfähigkeit des Leistungsempfängers (sog. Nahtlosigkeitsfall) umfasst nicht die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung.

Quelle: http://www.juris.de/jportal/portal/t/7b3/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000010215&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp




Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1883/

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