Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Betriebskostennachzahlungen Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Betriebskostennachzahlungen Betreuer haftet nicht für verspätete Vorlage von Nachzahlungsforderung bei Grundsicherungsträger EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Betriebskostennachzahlungen Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Betriebskostennachzahlungen Betreuer haftet nicht für verspätete Vorlage von Nachzahlungsforderung bei Grundsicherungsträger EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Betriebskostennachzahlungen Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Betriebskostennachzahlungen Betreuer haftet nicht für verspätete Vorlage von Nachzahlungsforderung bei Grundsicherungsträger EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Betriebskostennachzahlungen Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Betriebskostennachzahlungen Betreuer haftet nicht für verspätete Vorlage von Nachzahlungsforderung bei Grundsicherungsträger EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Betriebskostennachzahlungen Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Betriebskostennachzahlungen Betreuer haftet nicht für verspätete Vorlage von Nachzahlungsforderung bei Grundsicherungsträger EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Betriebskostennachzahlungen Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Betriebskostennachzahlungen Betreuer haftet nicht für verspätete Vorlage von Nachzahlungsforderung bei Grundsicherungsträger EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Betriebskostennachzahlungen Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Betriebskostennachzahlungen Betreuer haftet nicht für verspätete Vorlage von Nachzahlungsforderung bei Grundsicherungsträger EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Betriebskostennachzahlungen Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Betriebskostennachzahlungen Betreuer haftet nicht für verspätete Vorlage von Nachzahlungsforderung bei Grundsicherungsträger EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Betriebskostennachzahlungen Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Betriebskostennachzahlungen Betreuer haftet nicht für verspätete Vorlage von Nachzahlungsforderung bei Grundsicherungsträger EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Betriebskostennachzahlungen Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Betriebskostennachzahlungen Betreuer haftet nicht für verspätete Vorlage von Nachzahlungsforderung bei Grundsicherungsträger EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Betriebskostennachzahlungen Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Betriebskostennachzahlungen Betreuer haftet nicht für verspätete Vorlage von Nachzahlungsforderung bei Grundsicherungsträger

Nach unten

Betriebskostennachzahlungen Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Betriebskostennachzahlungen Betreuer haftet nicht für verspätete Vorlage von Nachzahlungsforderung bei Grundsicherungsträger Empty Betriebskostennachzahlungen Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Keine Ausschlussfrist für Erstattung von Betriebskostennachzahlungen Betreuer haftet nicht für verspätete Vorlage von Nachzahlungsforderung bei Grundsicherungsträger

Beitrag von Willi Schartema Do 20 Jul 2017 - 10:27

Der Sozialhilfeträger darf keine Frist für die Vorlage einer Betriebskosten-Nachzahlungsabrechnung setzen, nach deren Ablauf die Erstattung der vom Vermieter geforderten Summe gegenüber dem Leistungsempfänger und dessen Betreuer verweigert werden dürfte. Das Bundesozialgericht bestätigte (Entscheidung vom 10. November 2011, B 8 SO 18/10 R) eine Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, mit der in einem Fall einer betreuten Grundsicherungsempfänger den Leistungsträger zur Übernahme der Nachzahlungsforderung verurteilt wurde (Urteil vom 19. April 2010, L 20 SO 18/09).
Im entschiedenen Fall hatte die Berufsbetreuerin den Nachzahlungsbetrag zunächst aus dem Schonvermögen gezahlt, um keinen Ärger mit dem Vermieter zu provozieren, die Rechnung dann zunächst vergessen und sie erst ein halbes Jahr später dem Sozialamt vorgelegt. Die Erstattung wurde verweigert mit dem Hinweis auf die von der Betreuerin für ihre Klientin unterschriebene Vereinbarung  mit dem Sozialhilfeträger: "…Soweit sich aus meinem Mietvertrag jährliche Nebenkostenabrechnungen ergeben, werde ich auch diese umgehend, d.h. spätestens bis zur Fälligkeit bzw. 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung, dem Sozialamt zur Überprüfung vorlegen. Ansonsten besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Übernahme dieser einmaligen Kosten aus Mitteln der Sozialhilfe…"
Im Klageverfahren hatte das Sozialamt die Auffassung vertreten, Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII würden gem. § 44 SGB XII für jeweils ein Jahr bewilligt. Eine Betriebskostennachforderung stelle gegenüber den in Höhe der bewilligten Abschlagszahlungen festgestellten Kosten der Unterkunft eine Änderung der Verhältnisse dar und müsse gem. § 60 SGB I sofort mitgeteilt werden. Demgegenüber stellte das LSG klar, dass angemessene Betriebskostennachforderungen zu den als Zuschuss zu übernehmenden einmaligen Unterkunftskosten gehörten und daher keine geänderten Verhältnisse darstellten. Daher stellten beide Regelungen keine Grundlage für eine Verwirkung des Nachzahlungsanspruches bei vermeintlich verspäteter Beantragung dar.
Mangels Vermögensschadens der Mieterin gibt es daher im entschiedenen Fall keinen Anhaltspunkt für pflichtwidriges Verhalten ihrer Betreuerin und demzufolge auch kein betreuerisches Haftungsrisiko. Weil das Bundessozialgericht die Rechtsnatur der Betriebskosten-Nachzahlungsforderung für das SGB II und das SDGB XII (3.und 4. Kapitel) einheitlich bestimmt hat, findet die Entscheidung auch auf Alg-2-Empfänger Anwendung.
Wenn ein Leistungssachbearbeiter eine Befristungsvereinbarung ähnlich wie oben vorlegen sollte, kann der Betreuer darüber entscheiden, ob sofort sozialgerichtliche Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer solchen Vereinbarung eingelegt oder diese unterzeichnet und erst bei Vorlage einer Nachzahlungsforderung auf Erstattung geklagt wird.


Quelle:    https://btdirekt.de/thema/sozialrechtspraxis/323-keine-ausschlussfrist-fuer-erstattung-von-betriebskostennachzahlungen.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» BSG - Verspätete Abgabe ALG-Antrag keine Verwirkung Verspätete Abgabe des Antragsformulars für Arbeitslosengeld II führt nicht zur Verwirkung BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 28.10.2009, B 14 AS 56/08 R
»  Keine Leistungskürzung bei nicht Vorlage der Rentenauskunft Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 19 AS 54/14 B ER 10.02.2014 rechtskräftig
»  Keine Mitwirkungspflicht im Sinne des § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I.“ … zur Vorlage des Heizkostenguthaben Eingang auf dem Konto zur Vorlage beim Jobcenter
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Aufwandsentschädigungen für Betreuer - keine zweckbestimmte Einnahme
» Verspätete Bewerbung bzw. Das aus den " Augen verlieren des Vermittlungsvorschlags " rechtfertigt nicht immer Absenkung der Regelleistung.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten