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Auskunft eines Sozialleistungsträgers muss richtig und unmissverständlich sein: Urteil des SG Gießen:
Eigentlich ist es selbstverständlich, die systematische Hartz IV- Entrechtung hat es aber immer weniger selbstverständlich gemacht.
Das SG Gießen hat in einen aktuellen Urteil klargestellt, Auskünfte eines Sozialleistungsträgers müssen richtig und unmissverständlich sein und sind sie es nicht, haftet die Behörde dafür (SG Gießen, Urt. v. 08.07.2015 - S 14 AL 13/15).
Dazu ein Artikel in der Gießener Lokalzeitung: http://tinyurl.com/p37p24v,
das ganze noch auf Juris: http://tinyurl.com/ocv2w5n
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1862/
Willi S
Das SG Gießen hat in einen aktuellen Urteil klargestellt, Auskünfte eines Sozialleistungsträgers müssen richtig und unmissverständlich sein und sind sie es nicht, haftet die Behörde dafür (SG Gießen, Urt. v. 08.07.2015 - S 14 AL 13/15).
Dazu ein Artikel in der Gießener Lokalzeitung: http://tinyurl.com/p37p24v,
das ganze noch auf Juris: http://tinyurl.com/ocv2w5n
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Willi S
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