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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zur Frage, ob auch räumlich getrennt lebende Ehegatten eine Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 Nr. 3a SGB II mit der Folge des § 20 Abs. 4 SGB II bilden. Die Frage ist nicht klärungsbedürftig.
Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.04.2015 - L 4 AS 1578/13 NZB - rechtskräftig
Leitsätze ( Autor )
Eine Bedarfsgemeinschaft von Eheleuten im Sinn des SGB 2 kann auch bei Ehen ohne gemeinsamen räumlichen Lebensmittelpunkt vorliegen. Für die Annahme "dauernden Getrenntlebens" muss gemäß familienrechtlichen Grundsätzen zur räumlichen Trennung ein nach außen erkennbarer Trennungswille eines Ehegatten zur Lösung des einvernehmlich gewählten Ehemodells hinzutreten ( vgl. dazu BSG, Urteil v. 18. Februar 2010 - B 4 AS 49/09 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177587&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1835/
Willi S
Leitsätze ( Autor )
Eine Bedarfsgemeinschaft von Eheleuten im Sinn des SGB 2 kann auch bei Ehen ohne gemeinsamen räumlichen Lebensmittelpunkt vorliegen. Für die Annahme "dauernden Getrenntlebens" muss gemäß familienrechtlichen Grundsätzen zur räumlichen Trennung ein nach außen erkennbarer Trennungswille eines Ehegatten zur Lösung des einvernehmlich gewählten Ehemodells hinzutreten ( vgl. dazu BSG, Urteil v. 18. Februar 2010 - B 4 AS 49/09 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177587&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1835/
Willi S
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