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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Apr 2015 - 11:03

Sozialgericht Köln, Urteil vom 10.02.2015 - S 7 AS 2502/13 - rechtskräftig



Leitsätze ( Autor)
1. Jobcenter muss im Einzelfall bei nachgewiesenen gesundheitlichen Einschränkungen tatsächliche Kosten der Unterkunft übernehmen.

2. Die Wohnung ist eine Wohnung, um dem Sicherheits– und Rückzugsbedürfnis der Antragstellerin Rechnung zu tragen, ohne ein Gefühl des "in der Falle Sitzens" auszulösen.

3. Bei der Gewährung der Tatsächlichen KdU wurde auf die derzeitigen Tabellenwerte nach § 12 WoGG als Obergrenze der Kosten der Unterkunft zurückgegriffen. Dabei ist ein Sicherheitszuschlag von 10% zu berücksichtigen.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177164&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1828/

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