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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 16 März 2015 - 16:37

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.01.2015 - L 7 AS 1873/14 B - rechtskräftig




54 qm große Zweizimmerwohnung für Mutter und 1 jährigen Sohn ausreichend, Umzug in eine 59 qm große Wohnung nicht erforderlich.

Leitsätze (Autor)

1. Ein Umzug ist erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Anlass vorliegt, von dem sich auch ein Nichthilfeempfänger leiten lassen würde und der nicht zumutbar auf andere Weise beseitigt werden kann.

2. Der 1 jährige Sohn der Antragstellerin verfügt über ein eigenes Kinderzimmer. Der Antragstellerin steht mit dem Wohnzimmer - auch wenn es sich um ein Durchgangszimmer handelt - ein Rückzugsort zur Verfügung.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176169&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1798/

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