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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine zwangsläufige Absenkung der Entschädigungspauschale wegen überlanger Verfahrensdauer bei geringem Streitwert der ursprünglichen Klage

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klage - Keine zwangsläufige Absenkung der Entschädigungspauschale wegen überlanger Verfahrensdauer bei geringem Streitwert der ursprünglichen Klage  Empty Keine zwangsläufige Absenkung der Entschädigungspauschale wegen überlanger Verfahrensdauer bei geringem Streitwert der ursprünglichen Klage

Beitrag von Willi Schartema Mo 16 Feb 2015 - 8:55

BSG, Urteil vom 12.02.2015 - B 10 ÜG 11/13 R

Leitsatz (Autor)
Das Gesetz bietet bei der Frage, in welchem Umfang die Klägerin einen Nachteil erlitten hat, der in Geld zu entschädigen ist, keine Legitimation für eine grundsätzliche Kappung der Entschädigung auf den Betrag des Streitwerts in Fällen, in denen die Entschädigungspauschale den Streitwert um ein Vielfaches übersteigt.
 
Quelle: http://www.juris.de/jportal/portal/t/1c68/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA150200307&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp 



Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/


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