Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Wiederholte Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II durch das Jobcenter möglich - Verschulden des Leistungsempfängers tritt im Falle des § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II ganz regelmäßig zurück.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Wiederholte Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II durch das Jobcenter möglich - Verschulden des Leistungsempfängers tritt im Falle des § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II ganz regelmäßig zurück.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Wiederholte Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II durch das Jobcenter möglich - Verschulden des Leistungsempfängers tritt im Falle des § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II ganz regelmäßig zurück.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Wiederholte Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II durch das Jobcenter möglich - Verschulden des Leistungsempfängers tritt im Falle des § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II ganz regelmäßig zurück.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Wiederholte Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II durch das Jobcenter möglich - Verschulden des Leistungsempfängers tritt im Falle des § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II ganz regelmäßig zurück.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Wiederholte Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II durch das Jobcenter möglich - Verschulden des Leistungsempfängers tritt im Falle des § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II ganz regelmäßig zurück.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Wiederholte Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II durch das Jobcenter möglich - Verschulden des Leistungsempfängers tritt im Falle des § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II ganz regelmäßig zurück.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Wiederholte Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II durch das Jobcenter möglich - Verschulden des Leistungsempfängers tritt im Falle des § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II ganz regelmäßig zurück.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Wiederholte Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II durch das Jobcenter möglich - Verschulden des Leistungsempfängers tritt im Falle des § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II ganz regelmäßig zurück.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Wiederholte Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II durch das Jobcenter möglich - Verschulden des Leistungsempfängers tritt im Falle des § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II ganz regelmäßig zurück.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Wiederholte Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II durch das Jobcenter möglich - Verschulden des Leistungsempfängers tritt im Falle des § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II ganz regelmäßig zurück.

Nach unten

Wiederholte Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II durch das Jobcenter möglich - Verschulden des Leistungsempfängers tritt im Falle des § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II ganz regelmäßig zurück.  Empty Wiederholte Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II durch das Jobcenter möglich - Verschulden des Leistungsempfängers tritt im Falle des § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II ganz regelmäßig zurück.

Beitrag von Willi Schartema Di 16 Dez 2014 - 8:50

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.12.2014 - L 19 AS 1909/14 B ER - rechtskräftig



Mietschulden bei Hartz IV: Jobcenter muss mit Darlehen unterstützen. Nur durch vollständige Erfüllung der vermieterseitigen Forderung war die Unterkunft der Antragstellerinnen zu erhalten bzw. ein Mietverhältnis erneut zu begründen (vgl. zur Erforderlichkeit der Neubegründung eines Mietverhältnisses bei Vorliegen eines Räumungstitels Beschluss des Senats vom 31.08.2010 - L 19 AS 1106/10 B ER).

Leitsätze ( Autor)

1. Die Übernahme der Mietschulden ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 8 SGB II der gesetzlich gewollte Regelfall, die Nichterbringung des Darlehens der Ausnahmefall, der nicht bereits dann vorliegt, wenn sich ein Verschulden des Leistungsempfängers an der Entstehung der Verbindlichkeiten feststellen lässt.
 
2. Die Sachverhalte des § 22 Abs. 8 SGB II haben wegen des Grundbedürfnisses "Wohnen" existenzielle Bedeutung. Es geht um die Behebung einer gegenwärtigen Notlage. Eine Reduzierung der Möglichkeiten einer Darlehensgewährung auf die Fälle, in denen den Leistungsbezieher keinerlei Verschulden an der Entstehung von Verbindlichkeiten betrifft, würde den Anwendungsbereich der Vorschrift in nicht gesetzesentsprechender Weise verengen.
 
3. Die Schuldenübernahme ist vielmehr ausnahmsweise erst dann "nicht gerechtfertigt", wenn der aufgelaufene Rückstand z.B. auf einer Verletzung sozialrechtlicher Obliegenheiten beruht oder auf den Missbrauch von Sozialleistungen wegen Nichtweiterleitung der für Unterkunft und Heizung bestimmten Mittel an die Vermieterseite. Gleiches kann gelten, wenn es trotz entsprechender Hilfeangebote und Unterstützung wiederholt zu Rückständen gekommen ist und kein Wille zur Selbsthilfe erkennbar ist. Keine dieser Konstellationen ist im Falle der Antragstellerinnen gegeben.
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174224&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1758/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=f1bbe761054628951d19fd3bd1477ae3

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Durch fahrlässige Mitarbeiter des Jobcenters wieder unnötiger Gerichtsprozess - Jobcenter unterlässt es ,den Vortrag der Klägerin und des Herrn U. zu prüfen, obwohl dies ohne Probleme, etwa durch einen entsprechenden Hausbesuch möglich - wäre
» Die Einstellung einer Zwangsvollstreckung, die die Krankenkasse betreibt, kann durch ein Eilverfahren gegen ein Jobcenter regelmäßig nicht erreicht werden.
»  Grundsicherung nach dem SGB II- Aufforderung zur vorzeitigen Rentenantragstellung durch das Jobcenter - Rentenantragstellung durch das JC selbst - Antragsteller suchte vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz erst im Zusammenhang mit einem
» Grundsicherung nach dem SGB II- Aufforderung zur Rentenantragstellung durch das Jobcenter - Bewilligung von PKH - Rentenverfahren ist noch nicht bestandskräftig abgeschlossen
» Wenn bedingt durch eine vom JobCenter nach den §§ 31 ff. SGB II verfügte umfassende Sanktionierung beim erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Mietschulden aufgelaufen sind, dann wird durch eine auf Antrag dieser bedürftigen Person gemäß § 22 Abs. 8 SGB II

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten