Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Bundessozialgericht stärkt aktuell die Rechte von Hartz IV - Empfängern in Nordrhein - Westfalen- Einzelperson hat Anspruch auf angemessene Wohnfläche von bis zu 50qm und nicht nur 45 Quadratmeter!!!! BSG, Urteil vom 16.05.2012,- B 4 AS 166/11 R -
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1 • Teilen •
Bundessozialgericht stärkt aktuell die Rechte von Hartz IV - Empfängern in Nordrhein - Westfalen- Einzelperson hat Anspruch auf angemessene Wohnfläche von bis zu 50qm und nicht nur 45 Quadratmeter!!!! BSG, Urteil vom 16.05.2012,- B 4 AS 166/11 R -
Bei der Bestimmung der angemessenen Wohnfläche ab dem 1.1.2010 ist auf die in Nr 8.2 der Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzten Werte zurückzugreifen und mithin als angemessene Wohnungsgröße für einen Ein-Personen-Haushalt eine Wohnfläche von 50 qm zu berücksichtigen.
Zur Festlegung der angemessenen Wohnfläche ist nach der stRspr der Grundsicherungssenate des BSG auf die Wohnraumgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen. Maßgeblich sind dabei die im streitigen Zeitraum gültigen Bestimmungen.
Dies sind nach den bindenden Feststellungen des LSG in Nordrhein-Westfalen Nr 8.2 der Wohnraumnutzungsbestimmungen, die zum 1.1.2010 die Verwaltungsvorschriften zum Wohnungsbindungsgesetz ersetzt haben.
Dass der mit der Angemessenheitsprüfung verbundene Zweck im Rahmen des § 22 SGB II mit den Zwecken des sozialen Wohnungsbau nicht übereinstimmt, wird - wie der Senat bereits mit Urteil vom 22.9.2009 (B 4 AS 70/08 R) entschieden hat - durch den Rückgriff auf die von den Ländern erlassenen Vorschriften ohnehin bewusst in Kauf genommen. Insoweit kommt dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit eine überragende Bedeutung zu.
ES ist auch nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber nicht von einer Veränderbarkeit der angemessenen Wohnflächen ausgegangen ist.
Vielmehr sollte mit § 22 SGB II an die Sozialhilfepraxis angeknüpft werden. Der Rückgriff auf die Vorschriften zum sozialen Wohnungsbau entspricht gerade der sozialhilferechtlichen Praxis.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2012&nr=12481
Anmerkung:
Bei der Leistung Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) sind die Unterkunftskosten nur in „angemessener” Höhe von den Jobcentern zu übernehmen. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist von den örtlichen Jobcentern durch Richtlinien zu zu konkretisieren. Die Jobcenter in NRW orientieren sich dabei an Richtlinien des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Das BSG hat bislang entschieden, dass für die Feststellung der angemessenen Wohnungsgröße für Harz IV-Beziehende die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zum Wohnraumbindungsgesetz heranzuziehen seien.
Anmerkung von Willi 2:
Das Stellen eines Überprüfungsantrags ist daher folgenden Leistungsbeziehern aus NRW zu empfehlen:
Personen, die in einer Wohnung leben, die das Jobcenter als unangemessen ansieht und deren Mietkosten nach 2010 auf die „angemessenen Kosten” reduziert wurden,
Leistungsbeziehenden, denen wegen einer Überschreitung der Angemessenheitsgrenze von ca. 30 EUR Umzugskosten, Wohnungsbeschaffungskosten, Kautionen und Genossenschaftsanteile durch das Jobcenter versagt wurden.
Wenn noch vor dem Tag der Verkündung der BSG-Entscheidung, ein Überprüfungsantrag eingelegt wird, müssen Jobcenter vorenthaltene Leistungen für Unterkunftskosten rückwirkend bis max. zum Januar 2011 erstatten.3 Wurden deswegen Umzugskosten, Wohnungsbeschaffungskosten oder die Zahlung von Kaution oder Genossenschaftsanteilen abgelehnt, müssen auch diese Beträge rückwirkend erbracht werden.
Beziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung der Sozialhilfe (SGB XII) müssen vor der BSG-Entscheidung keine Überprüfungsanträge stellen, um nachträglich ihre Anspruche geltend zu machen.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2012/Unterkunftskosten.aspx
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/bundessozialgerichtstarkt-aktuell-die.html
Gruß Willi S
Willi Schartema- Admin
- Anzahl der Beiträge : 6799
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 68
Ort : Duisburg

» Können Hartz IV - Empfänger Pass/Ausweisgebühren als Sonderbedarf geltend machen,weil im Regelbedarf ein Ansparbetrag für Ausweisdokumente von 0,25 €/Monat vorgesehen ist?
» Berliner Jobcenter müssen jedes Jahr Millionen Mietschulden von Hartz-IV-Empfängern übernehmen Weil offenbar immer mehr Hartz-IV-Empfänger ihre Miete nicht oder nur teilweise überweisen
» Position des Deutschen Vereins zur Beitragslücke gemäß § 12 Abs. 1c Satz 6 Versicherungsaufsichtsgesetz Hartz IV Empfängern fehlen monatlich rund 180 Euro für die Private Krankenversicherung
» Berliner Jobcenter müssen jedes Jahr Millionen Mietschulden von Hartz-IV-Empfängern übernehmen Weil offenbar immer mehr Hartz-IV-Empfänger ihre Miete nicht oder nur teilweise überweisen
» Hartz-IV-Murks - Unter Verschluss gehaltene Studie zeigt massive Mängel der Jobcenter - Niemand weiß offenbar, wohin die 1,5 Milliarden Euro für die Unterstützung und Vermittlung von Hartz-IV-Empfängern fließen – Missbrauchsgefahr - Einsparpotienzial in H
» Berliner Jobcenter müssen jedes Jahr Millionen Mietschulden von Hartz-IV-Empfängern übernehmen Weil offenbar immer mehr Hartz-IV-Empfänger ihre Miete nicht oder nur teilweise überweisen
» Position des Deutschen Vereins zur Beitragslücke gemäß § 12 Abs. 1c Satz 6 Versicherungsaufsichtsgesetz Hartz IV Empfängern fehlen monatlich rund 180 Euro für die Private Krankenversicherung
» Berliner Jobcenter müssen jedes Jahr Millionen Mietschulden von Hartz-IV-Empfängern übernehmen Weil offenbar immer mehr Hartz-IV-Empfänger ihre Miete nicht oder nur teilweise überweisen
» Hartz-IV-Murks - Unter Verschluss gehaltene Studie zeigt massive Mängel der Jobcenter - Niemand weiß offenbar, wohin die 1,5 Milliarden Euro für die Unterstützung und Vermittlung von Hartz-IV-Empfängern fließen – Missbrauchsgefahr - Einsparpotienzial in H
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
» Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Rechtsschutzbedürfnis - erstmalige Antragstellung im gerichtlichen Verfahren - Übernahme von Schulgeld - Unmöglichkeit der Beschulung an einer Regelschule -
» Sozialgericht Kiel bestätigt neue Kieler Mietobergrenzen, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt
» Familiennachzug bei noch minderjährig eingereisten Flüchtlingen - Az. C-550/16 A und S
» Kinder- und Vielehen werden bei Hartz IV nicht mehr anerkannt
» BVerfG: Eilantrag gegen Meldetermin der Arbeitsagentur ohne formlosen Verlegungsversuch kann negative Kostenentscheidung zur Folge haben
» Grundsätzlich ist für eine Einschränkung der Leistungsansprüche nach den §§ 2, 3 und 6 AsylbLG aufgrund des § 1a AsylbLG Voraussetzung, dass eine solche Anspruchseinschränkung durch Verwaltungsakt festgestellt wird ( hier zwar geschehen, aber der
» Das Programm "Heikos" ist nicht geeignet, die Höhe der angemessenen Heizkosten im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB XII zu bestimmen, da es sich nicht um eine an den Verhältnissen des Einzelfalles orientierte Prüfung handelt
» Zur Gewährung eines Mehrbedarfs gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII auf Grund rückwirkender Feststellung des Merkzeichens G durch das Versorgungsamt ( hier verneinend ). SGB XII
» Mangels valider Werte für die Bestimmung einer abstrakten Angemessenheitsgrenze war das JobCenter nicht zur Deckelung der Aufwendungen berechtigt gewesen.