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Unterkunftskosten, Auslandsaufenthalt eines Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft von unbestimmter Dauer
SG Koblenz, Urteil vom 13.08.2014 - S 2 AS 573/13
Leitsätze (Juris)
Auch wenn die Bedarfsgemeinschaft fortbesteht, obwohl ein Ehepartner auf unbestimmte Dauer im Ausland weilt (die Ortsabwesenheit also nicht von vorne herein auf bis zu 6 Monate beschränkt), ist das sog. Kopfteilprinzip bezüglich der Unterkunftskosten anzuwenden.
Dies bedeutet, dass der Leistungsausschluss wegen Ortsabwesenheit nach § 7 Abs. 4a SGB II greift.
Quelle: http://www.mjv.rlp.de/Rechtsprechung/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1723/
Willi S
Leitsätze (Juris)
Auch wenn die Bedarfsgemeinschaft fortbesteht, obwohl ein Ehepartner auf unbestimmte Dauer im Ausland weilt (die Ortsabwesenheit also nicht von vorne herein auf bis zu 6 Monate beschränkt), ist das sog. Kopfteilprinzip bezüglich der Unterkunftskosten anzuwenden.
Dies bedeutet, dass der Leistungsausschluss wegen Ortsabwesenheit nach § 7 Abs. 4a SGB II greift.
Quelle: http://www.mjv.rlp.de/Rechtsprechung/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1723/
Willi S
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