Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Hartz-IV-Empfänger in Berlin - Bundesrichter heizen dem Sozialsenator ein
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Hartz-IV-Empfänger in Berlin - Bundesrichter heizen dem Sozialsenator ein
Berliner Regelung zu Warmmieten für Leistungsbezieher durch Bundessozialgericht gekippt!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Paukenschlag in Berlin: Berliner Regelung zu Warmmieten für Leistungsbezieher durch Bundessozialgericht gekippt!
Das Bundessozialgericht kippt die Berliner Regelung zu Warmmieten. Senator Czaja muss den Wohnkostenzuschuss der Jobcenter für 300 000 Haushalte neu berechnen lassen.
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts ist für Laien schwer verständlich formuliert, in der Folge aber eindeutig: Die Berliner Jobcenter müssen die Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger anders berechnen, Sozialsenator Mario Czaja (CDU) muss dafür die Grundlage schaffen. Die Bundessozialrichter in Kassel kippten die Berliner „Wohnaufwendungenverordnung“, wie Donnerstag bekannt wurde. Einige Bedürftige dürften mehr Geld für das Heizen ihrer Wohnung bekommen, andere aber weniger.
Schon 2013 gab es ein Urteil
Schon 2013 hatte das Landessozialgericht die Berechnung der Heizkosten für nicht schlüssig befunden.
Die Bundesrichter schlossen sich dem an, die Grenzwerte des bei der Berechnung benutzten bundesweiten Heizspiegels seien nicht geeignet, die „tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung“ der in Berlin lebenden Betroffenen angemessen zu berechnen.
Berlin sollte Pionier sein - nun hat der Senat viel Arbeit
Doch einfacher wird es vorerst nicht. Berlin hatte als einziges Bundesland überhaupt eine allgemeine, rechtssichere Regel einführen wollen. Wäre die Berliner Verordnung in Kassel bestätigt worden, hätten andere Landesregierungen sie wahrscheinlich übernommen. Nun aber forderten die Richter de facto mehr Einzelfallprüfungen. Dies wiederum erfordert mehr Personal in den Jobcentern. „Wir bedauern dieses Urteil und hätten uns einen anderen Ausgang des Verfahrens gewünscht“, sagte Czaja. Wann eine neue Regelung vorgelegt werde, könne er nicht sagen. Zunächst müsse die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen.
Linke: Kranke und Babys brauchen wärmere Räume</In der Opposition, bei Mieter-Initiativen und Sozialverbänden war die Verordnung seit ihrer Einführung 2012 kritisiert worden. Nun müsse sich der Senat die Einzelfälle anschauen, sagte Elke Breitenbach, sozialpolitische Sprecherin der Linken im Abgeordnetenhaus: „Das betrifft den Energieträger, der die Wärme liefert, den baulichen Zustand der betreffenden Wohnung, aber auch den individuellen Wärmebedarf. Kranke Menschen oder Babys brauchen in der Regel wärmere Räume als gesunde Erwachsene.“
Erst im vergangenen August waren die zwölf Berliner Jobcenter angewiesen worden, höhere Wohnkosten zu übernehmen. Der Senat hatte beschlossen, die Obergrenzen der Entwicklung des Berliner Mietspiegels und des bundesweiten Heizkostenspiegels anzupassen. Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger bekommen seitdem bis zu 425 Euro, Fünf-Personen-Haushalte bis zu 811 Euro für die Bruttowarmmiete. In rund 300.000 Haushalten mit 550.000 Bewohnern leben Bezieher von Hartz IV.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/hartz-iv-empfaenger-in-berlin-bundesrichter-heizen-dem-sozialsenator-ein/9999516.html
Quelle: Der Tagesspiegel
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Zöllner
Projektleiter Hartz IV-Beratungstelle
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1659/
Willi S
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Paukenschlag in Berlin: Berliner Regelung zu Warmmieten für Leistungsbezieher durch Bundessozialgericht gekippt!
Das Bundessozialgericht kippt die Berliner Regelung zu Warmmieten. Senator Czaja muss den Wohnkostenzuschuss der Jobcenter für 300 000 Haushalte neu berechnen lassen.
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts ist für Laien schwer verständlich formuliert, in der Folge aber eindeutig: Die Berliner Jobcenter müssen die Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger anders berechnen, Sozialsenator Mario Czaja (CDU) muss dafür die Grundlage schaffen. Die Bundessozialrichter in Kassel kippten die Berliner „Wohnaufwendungenverordnung“, wie Donnerstag bekannt wurde. Einige Bedürftige dürften mehr Geld für das Heizen ihrer Wohnung bekommen, andere aber weniger.
Schon 2013 gab es ein Urteil
Schon 2013 hatte das Landessozialgericht die Berechnung der Heizkosten für nicht schlüssig befunden.
Die Bundesrichter schlossen sich dem an, die Grenzwerte des bei der Berechnung benutzten bundesweiten Heizspiegels seien nicht geeignet, die „tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung“ der in Berlin lebenden Betroffenen angemessen zu berechnen.
Berlin sollte Pionier sein - nun hat der Senat viel Arbeit
Doch einfacher wird es vorerst nicht. Berlin hatte als einziges Bundesland überhaupt eine allgemeine, rechtssichere Regel einführen wollen. Wäre die Berliner Verordnung in Kassel bestätigt worden, hätten andere Landesregierungen sie wahrscheinlich übernommen. Nun aber forderten die Richter de facto mehr Einzelfallprüfungen. Dies wiederum erfordert mehr Personal in den Jobcentern. „Wir bedauern dieses Urteil und hätten uns einen anderen Ausgang des Verfahrens gewünscht“, sagte Czaja. Wann eine neue Regelung vorgelegt werde, könne er nicht sagen. Zunächst müsse die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen.
Linke: Kranke und Babys brauchen wärmere Räume</In der Opposition, bei Mieter-Initiativen und Sozialverbänden war die Verordnung seit ihrer Einführung 2012 kritisiert worden. Nun müsse sich der Senat die Einzelfälle anschauen, sagte Elke Breitenbach, sozialpolitische Sprecherin der Linken im Abgeordnetenhaus: „Das betrifft den Energieträger, der die Wärme liefert, den baulichen Zustand der betreffenden Wohnung, aber auch den individuellen Wärmebedarf. Kranke Menschen oder Babys brauchen in der Regel wärmere Räume als gesunde Erwachsene.“
Erst im vergangenen August waren die zwölf Berliner Jobcenter angewiesen worden, höhere Wohnkosten zu übernehmen. Der Senat hatte beschlossen, die Obergrenzen der Entwicklung des Berliner Mietspiegels und des bundesweiten Heizkostenspiegels anzupassen. Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger bekommen seitdem bis zu 425 Euro, Fünf-Personen-Haushalte bis zu 811 Euro für die Bruttowarmmiete. In rund 300.000 Haushalten mit 550.000 Bewohnern leben Bezieher von Hartz IV.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/hartz-iv-empfaenger-in-berlin-bundesrichter-heizen-dem-sozialsenator-ein/9999516.html
Quelle: Der Tagesspiegel
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Zöllner
Projektleiter Hartz IV-Beratungstelle
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1659/
Willi S
Ähnliche Themen
» Bayern: Hartz-IV-Empfänger erhalten Familiengeld vom Bund zurück Einbehaltenes Familiengeld für Hartz-IV-Empfänger wird zurückgezahlt
» SG Leipzig stärkt Datenschutz für SGB II- Empfänger- Hartz IV - Empfänger müssen beim Maßnahmeträger - keinen - Lebenslauf vorlegen
» Berliner Jobcenter müssen jedes Jahr Millionen Mietschulden von Hartz-IV-Empfängern übernehmen Weil offenbar immer mehr Hartz-IV-Empfänger ihre Miete nicht oder nur teilweise überweisen
» Berliner Sozialgericht kämpft gegen Flut von Hartz-IV-Klagen - 160.000 Hartz-IV-Klagen in Berlin
» Alles, was mit Hartz IV zu tun hat, produziert bergeweise Gerichtsakten und der Hartz IV-Empfänger wird zum König der Sparer
» SG Leipzig stärkt Datenschutz für SGB II- Empfänger- Hartz IV - Empfänger müssen beim Maßnahmeträger - keinen - Lebenslauf vorlegen
» Berliner Jobcenter müssen jedes Jahr Millionen Mietschulden von Hartz-IV-Empfängern übernehmen Weil offenbar immer mehr Hartz-IV-Empfänger ihre Miete nicht oder nur teilweise überweisen
» Berliner Sozialgericht kämpft gegen Flut von Hartz-IV-Klagen - 160.000 Hartz-IV-Klagen in Berlin
» Alles, was mit Hartz IV zu tun hat, produziert bergeweise Gerichtsakten und der Hartz IV-Empfänger wird zum König der Sparer
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema