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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 5 Feb 2019 - 17:00

Mittlerweile ist der monatelange Streit um Familiengeldzahlungen für bayerische Hartz-IV-Empfänger zwischen Bund und Freistaat beigelegt. "Wir haben jetzt einen Kompromiss, mit dem wir beide gut leben können", sagte Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU). Damit ist klar, dass auch Empfänger von Hartz-IV das Familiengeld erhalten.
 
Weiter: https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Hartz-IV-Empfaenger-erhalten-Familiengeld-vom-Bund-zurueck-id53345456.html
 
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2472/

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