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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Sozialämter dürfen für Leistungen, die sie Sozialhilfeempfängern als Darlehen gewähren, keine Zinsen kassieren.
BSG, Urteil vom 27.05.2014 - B 8 SO 1/13
Muss der Sozialhilfeträger Sozialhilfe in Form eines Darlehens wegen fehlender Möglichkeit zur sofortigen Verwertung vorhandenen Vermögens gewähren (§ 89 BSHG bzw seit 1.1.2005 § 91 SGB XII) und bewilligt er diese durch Verwaltungsakt, so ist er nicht berechtigt, zusätzliche Zinsen festzusetzen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13415
Anmerkung 1: gleicher Auffassung SG Freiburg, Urt. v. 25.7.2011, S 9 SO 771/09 und Wahrendorf, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. A: 2010, § 91 Rnr. 15 - Keine Verzinsung bei einem Darlehen gemäß § 91 SGB XII.
Anmerkung 2: Keine Zinsen auf darlehensweise gewährte Sozialhilfe, ein Beitrag von den Rechtsanwälten von „ Sozialrecht in Freiburg: http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1653/
Willi S
Muss der Sozialhilfeträger Sozialhilfe in Form eines Darlehens wegen fehlender Möglichkeit zur sofortigen Verwertung vorhandenen Vermögens gewähren (§ 89 BSHG bzw seit 1.1.2005 § 91 SGB XII) und bewilligt er diese durch Verwaltungsakt, so ist er nicht berechtigt, zusätzliche Zinsen festzusetzen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13415
Anmerkung 1: gleicher Auffassung SG Freiburg, Urt. v. 25.7.2011, S 9 SO 771/09 und Wahrendorf, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. A: 2010, § 91 Rnr. 15 - Keine Verzinsung bei einem Darlehen gemäß § 91 SGB XII.
Anmerkung 2: Keine Zinsen auf darlehensweise gewährte Sozialhilfe, ein Beitrag von den Rechtsanwälten von „ Sozialrecht in Freiburg: http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1653/
Willi S
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