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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 12 Mai 2014 - 11:34

SG Karlsruhe, Urteil vom 24.10.2013 - S 15 AS 3800/12

1. Der Leistungsträger kann wegen seines Anspruchs auf Rückzahlung eines Darlehens mit dem Anspruch auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten die Aufrechnung erklären.

2. Gemäß §§ 412, 406 BGB steht der gesetzliche Forderungsübergang gem. § 9 Satz 2 BerHG (auf den Rechtsanwalt) dieser Aufrechnung nicht entgegen. (Leitsätze des Verfassers)

Anmerkung von Rechtsanwalt Martin Schafhausen, Plagemann Rechtsanwälte, Frankfurt a.M.
Aus beck-fachdienst Sozialversicherungsrecht 08/2014 vom 25.04.2014: http://beck-aktuell.beck.de/news/sg-karlsruhe-aufrechnung-des-job-centers-gegen-ra-kostenerstattung
 
 
Anmerkung: Vgl. dazu auch Klerks, Darf der Sozialleistungsträger Kostenerstattungsansprüche von Sozialleistungsberechtigten und Erstattungsansprüche aufrechnen?, Info also 2012, 58 bis 60

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1633/

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